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Experten-Antwort

Onkologische Reha

von Theo16.01.2018 | 12:46
466 Ansichten
2 Antworten
Hallo, seit meiner schweren Erkrankungen, bin seit 1 1/2 Jahren zu Hause. Damals konnte ich nach meiner Behandlung keine Reha antreten, da ich körperlich nicht in der Lage war. Mir geht es jetzt aber soweit ganz gut. U.a. beziehe ich auch eine Erwerbsminderungsrente. Kann ich jetzt noch eine onkologische Reha beantragen ? Danke Theo

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 16.01.2018 | 15:59

Grundsätzlich können Sie jeder Zeit eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation beantragen.

Da Sie eine Erwerbsminderungsrente beziehen, ist zu prüfen, welcher Rehabilitationsträger (Krankenkasse oder Rentenversicherung) für diese Leistung, sofern sich ein Rehabilitationsbedarf ergibt, zuständig ist.

Ebenso verhält es sich bei einer onkologischen Nachsorgeleistung.

Die Rentenversicherungsträger sind grundsätzlich bis zum Ablauf von 2 Jahren nach der Primärbehandlung für eine onkologische Nachsorgeleistung zuständig, sofern noch Ca-bedingte Einschränkungen vorliegen.

Auch wenn nach den Ca-Richtlinien keine onkologische Nachsorgeleistung in Betracht kommt, kann nach anderen Vorschriften evtl. ein Rehabilitationsbedarf bestehen.

1 Antworten

der anderenam 16.01.2018 | 15:36
Bis 2 Jahre nach Abschluss der Primärbehandlung (OP, Chemo, Bestrahlung) können Sie bei der DRv eine onkologische Reha (auch als Rentner) beantragen. http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblo… Alles Gute!
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