Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

onkologische Reha was kommt dann

von silence06.04.2010 | 18:53
2312 Ansichten
20 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo, meinem Mann wurde nun endlich (nach 2 abgelehnten Anträgen) doch noch eine onkologische Reha gewährt. Er hatte vor einem Jahr eine Hochdosis-Chemo mit anschließender allogener Stammzelltransplantation. Nach Meinung der Ärzte hätte er schon vor 6 Monaten zur Reha gekonnt und dann vielleicht jetzt im Frühjahr langsam stundenweise wieder arbeiten können. Die DRV sah das damals anders - man hat ihn lieber (befristet) in EM-Rente geschickt. Im kommenden Juni findet nun doch die Reha statt. Wie geht es nach so einer Reha weiter? Eigentlich läuft die Rente bis Oktober 2010. Wir vermuten aber, dass sie nach der Reha entzogen wird und dass ist ja auch o.k., denn lt. der Ärzte kann mein Mann zwar arbeiten - nicht aber in seinem Beruf. Ob sein Arbeitgeber ihm eine andere Arbeit zuweist/zuweisen kann ist eher unwahrscheinlich. Bekommt man mit 45 Jahren noch eine Umschulung? Wir haben schon versucht, einen Termin bei der DRV zur Beratung zu bekommen - leider sind alle Termine bis zum Sommer angeblich ausgebucht. Wo findet man noch Beratung?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Im Prinzip schließe ich mich den Beiträgen von Jansen an. Was allerdings nach einem eventuellen (!) Wegfall der Zeitrente sein wird bzw. sein könnte, kann an dieser Stelle auch nur gemutmaßt werden. So wie es jedoch aussieht, müsste Ihr Ehemann dann mit Hilfe der Agentur für Arbeit eine Arbeitsstelle ggf. auch außerhalb des bisherigen Arbeitsbereiches suchen, wobei gleichzeitig die Möglichkeiten einer Umschulung geprüft werden müssten. Dabei müsste dann in dem speziellen Fall Ihres Mannes u.a. die Frage geklärt werden, ob für eine mögliche Umschulung die Bundesagentur für Arbeit oder die Deutsche Rentenversicherung Kostenträger wäre.

19 Antworten

Jansenam 06.04.2010 | 19:01
In der anstehenden Reha wird der dann aktuelle Gesundheitszustand und die Erwerbsfähigkeit ihres Mannes völlig neu beurteilt und festgestellt werden. Dies könnte zur Folge haben, das ihr Mann tatsächlich nach der Reha als voll erwerbsfähig gilt und dann würde die Rente natürlich kurzfristig - wahrscheinlich wohl noch vor dem eigentlichen Ablaufdatum der Befristung im Oktober - wegfallen. Natürlich können Sie dann mit einem Widerspruch dagegen vorgehen, wenn Sie das wollen. Es kann aber doch genauso gut sein, das ihr Mann weiterhin als erwerbsgemindert eingestuft wird. Vielleicht nicht mehr als voll erwerbsgemindert , sondern nur als teilweise erwerbsgemindert - also mehr als 3 Stunden bis unter 6 Stunden täglich. Dies würde die Zahlung einer Teil EM-Rente ( halbe Rente ) dann zur Folge haben und ihr Mann könnte weiter entsprechend den Zuverdienstgrenzen dazu verdienen. Aber nichts genaues weiß man nicht , bevor die Reha beendet sein wird. Alles andere als die Rehamassnahme erst mal zu absolvieren und auf das Ergebnis und die daraufhin folgende Entscheidung der RV abzuwarten, bleibt ihrem Mann leider nicht. Natürlich ist - theoretisch zumindest - auch mit 45 Jahren noch eine Umschulung denkbar. Allerdings wird auch hier aus Kostengründen seitens der RV dann sehr genau geprüft , inweit diese gesundhetilich erfolgreich durchgestanden werden kann und ob danach die Aussichten auf einen Job positiv sein werden. Sind die Voraussetzungen nicht gegeben oder zweifelhaft , wird sicher in dem Alter und den vorhandenen gesundheitlichen Einschränkungen dann keine Umschulung mehr finanziert werden. Mit dann fast 50 Jahren wird es sicher mehr als schwer bis unmöglich werden , einen neuen Job in einem neuen Beruf mit all den gesundheitlichen Einschränkungen dann auch zu finden... Aber einen Antrag auf berufliche Rehabilitation können Sie natürlich immer stellen. Eine Beratung seitens der RV jetzt noch vor der Reha ist sicher nicht sinnvoll, da sich ja erst dort alles weitere entscheiden wird und danach erst weitere die Entscheidungen getroffen werden können.
silenceam 06.04.2010 | 20:54
Schön und gut, aber was macht man, wenn die Rente wegfällt? Tatsache ist, mein Mann will wieder arbeiten und die Ärzte sind der Meinung, dass er erwerbsfähig ist. Er kann eben nur nicht mehr in seinem Beruf arbeiten. Aber was macht man dann? Rente wird nicht gezahlt, Krankengeld logischerweise auch nicht. Für eine Umschulung ist man mit 45 Jahren zu alt? Da soll man doch aber noch mind. 22 Jahre arbeiten. Als was? Oder bleibt dann nur Hartz4 als Strafe dafür, dass man krank geworden ist?
soistesam 07.04.2010 | 01:13
Da droht Hartz4 schneller, als man glaubt. Wenn die Rente bis 10/2010 bewilligt wurde und ihr Mann im Juni/2010 in die Reha fährt, wird eigentlich NICHT unmittelbar nach der Reha die Rente gestrichen. Da habe ich die Erfahrung gemacht, dass dies im Entlassungsbericht gesondert vermerkt wird. Also: Die Zeitrente wird bis 10/2010 befürwortet und danach dann eine Arbeitsaufnahme empfohlen. Nun, da ihr Mann nicht mehr im alten Beruf tätig sein kann und in der Firma auch nicht anderweitig einsetzbar ist, wird erst einmal ALG1 gezahlt. Danach folgt Hartz 4 als Dank, dass er krank geworden und dann arbeitslos geworden ist. Aber ich kann sie beruhigen: SO geht es ganz ganz vielen Kranken in Deutschland. Wer aber das "Glück" hat und doch noch eine EM-Rente erhält, bekommt dafür, dass er krank geworden ist, dann einen ganz deftigen Rentenabschlag (bei mir: 10,8%). So oder so, krank sein bedeutet den sozialen Abstieg. Alles Gute!
Falsches Forumam 06.04.2010 | 22:16
Sie sind hier im falschen Forum, denn wer hier nicht spurt und kritische Fragen stellt, wird gemobbt. Aber Sie haben Recht. Die Fremdbestimmung durch die DRV und seelenlose Gutachter ist Realität.
Jansenam 06.04.2010 | 22:17
Das die Rente wegfällt ist doch überhaupt nicht gesagt. Sie sollten nicht so pessimistisch sein. Wenn doch und Sie dann Widerspruch einlegen , haben Sie immer noch eine Chance das die EM-Rente weiter gezahlt wird. Wenn dem Widerspruch dann nicht statt gegeben wird , müssen Sie eben vor das Sozialgericht gehen und klagen. Auch dort werden noch viele Renten letztlich zuerkannt. Andere Möglichkeiten bezüglich der EM-Rente gibt es nun mal nicht. Die RV ist nun auch nicht dafür da einen geeigneten Job zu besorgen oder sich in irgedneiner anderen Form Gedanken darüber zu machen " wie es weitergeht ". Das ihr Mann unbedingt wieder arbeiten will ist sicher sehr löblich und aller Ehren wert, aber wollen und dann auch wirklich arbeiten können ist zweierlei... Viele EM-Rentner überschätzen sich in dieser Hinsicht und besonders nach längerem Krankenstand bzw. Berentung sehr leicht und scheitern dann bei der Wiedereingliederung ins Berufsleben kläglich ( spreche aus eigener leidvoller Erfahrung.. ) . Auch sollte man auf die behandelnden Ärzte in dieser Hinsicht nicht allzu viel hören, da diese Herrschaften überhaupt nicht wissen (können ), was im Arbeitsleben und dann im speziellen Fall ihres Mannes zu leisten wäre. Da wird dann schnell mal gesagt, " Sie können wieder arbeiten ". Letztlich wird nur ihr Mann selbst die Entscheidung treffen können wohin die Reise zukünftlich gehen wird. Und wenn man ganz großes Pech hat, steht am Ende wirklich dann Hartz 4.... Aber für die Erkrankung ihres Mannes kann nun niemand etwas - auch die RV nicht. Das nennt man dann Schicksal und muss das beste draus machen. Alles Gute für Sie und ihren Mann.
Hohlam 07.04.2010 | 08:07
Bevor man die Verhältniss hier so nachdringlich kritisiert, sollte man auch mal ausnahmesweis über den Tellerrand hinaus schauen. In welchem anderem europäischen Land, oder in welchem anderen Land auf der Erde wird man so umsorgt wie hier in Deutschland???Nennen sie mir bitte ein anderes Land, das ein dermaßen ausgeklügeltes soziales Auffangnetz hat, wie wir es haben??? Ich habe noch nicht mal im Ansatz vergleichbares in einem anderen Land gesehen. Es gibt ja schon fast ein Alphabet von Sozialleistungen, die einen immer und immer wieder auffangen. Irgendwie wird das doch gerne schonmal übersehen.Aber nur ab und zu.
Falsches Forumam 07.04.2010 | 09:10
Tolles Netz? Die in diesem Netz Gefangenen sind nix weiter als Spielball irgendwelcher Bürokraten und willfähriger Gutachter. Selbst dann, wenn ein Studium die spätere Wideraufnahme einer Arbeit ermöglicht, wird das nicht genehmigt.
Faulpelzam 07.04.2010 | 09:47
Ich sag´ mal Griechenland;-)
Hohlam 07.04.2010 | 09:18
Ich konnte jetzt aus Ihrem Beitrag nicht direkt ein Land erkennen, das nur im Ansatz über ein solches Schlaraffenland von Sozialleistungen verfügt.
Falsches Forumam 07.04.2010 | 14:44
Schlaraffenland? Ein EU-Rentner kostet Geld. Jemand der keine Rente mehr bezieht und entsprechend seinem abgeschlossenen Studium arbeitet, refinanziert mit seinen Steuerzahlungen binnen weniger Jahre die Reha-Kosten. Aber das ist ja im Schlaraffenland D verboten, daß man aus der Rente austeigt und was Produktives macht.
Hohlam 07.04.2010 | 18:56
Ein EU-Rentner kostet Geld. Jemand der keine Rente mehr bezieht und entsprechend seinem abgeschlossenen Studium arbeitet, refinanziert mit seinen Steuerzahlungen binnen weniger Jahre die Reha-Kosten Das hört sich doch so schön an...aber reine Theorie.Nichts anderes.
ex-Rentneram 07.04.2010 | 19:03
Das gibt es tatsächlich. Paßt allerdings nicht in das Denkschema der Beamten und Angestellten der DRV. Und weil das Denkschema der Verantwortlichen so ist, sind Staat und Sozialkassen pleite.
Schadeam 07.04.2010 | 21:47
Und wer verbietet Ihrer Meinung nach Ihrem Rentner zu studieren und anschließend als Akademiker gutes Geld zu verdienen? Doch sicher nicht die DRV, oder? Das kann der Betroffenen m.E. frei entscheiden und selbst finanzieren.... (ob allerdings jemand im Rahmen einer Reha ein Studium finanziert, das ist ein anderer Punkt.)
Hohlam 08.04.2010 | 07:48
...Und weil das Denkschema der Verantwortlichen so ist, sind Staat und Sozialkassen pleite... nicht deswegen ist der Staat pleite, sondern weil sich so viele auf der faulen Haut ausruhen, und lieber die ganzen zig Sozialleistungen geniessen, anstatt selber zu arbeiten. Gäbe es nicht für jeden Fall die dazu passende Sozialleistung, müssten einige tatsächlich arbeiten. Aber zum Glück gibts ja immer wieder was, sodass man sich ohne Arbeit locker durchschlängeln kann.
Falsches Rorumam 08.04.2010 | 07:53
Die Beamten der DRV haben die fxe Idee, dass jemand, der studieren kann auch arbeiten kann. Außerdem hat Arbeiter Arbeiter zu bleiben. Wo käme denn sonst die Republik hin.
Hohlam 08.04.2010 | 08:13
...entgegen der Meinung der besonders intelligenten Menschen arbeiten bei der DRV nicht nur Beamte. Aber der unterdurchschnittlich Begabte kennt halt nur Schema F, und bei ner Behörde arbeiten nur Beamte.Schluss aus. Setzen 6!!!
Kein Beamteram 08.04.2010 | 08:20
Dann schauen Sie mal nach, wer bei der DRV die Entscheidungs- und Richtliniengewalt hat. Etwa der kleine Angestellte in der Sachbearbeitung?
Hohlam 08.04.2010 | 08:48
Es gibt auch Angestellte im gehobenen / höheren Dienst. Das sind nicht nur Beamte. Aber das ist ein grosses Geheimnis, sie sind jetzt ein Geheimnisträger. Also nicht weitersagen ;-))PSsst
-!-am 08.04.2010 | 10:38
Sind auch nur "kleine" Angestellte ohne Richtlinienkompetenz.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026