Hallo N.B.a.L,
wie von Satan korrekt angegeben, muss eine Schweigepflichtentbindungserklärung immer mit originaler Unterschrift eingereicht werden, also in diesem Fall per Post.
Zur zweiten Frage ist hier keine Antwort möglich.
Dazu können Sie allenfalls von der zuständigen Sachbearbeitung Ihres Rentenversicherungsträgers eine Auskunft bekommen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
???
Was soll das denn? Ich verstehe nur Bahnhof.
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