Hallo hubertus,
wie hier schon richtigerweise angemerkt wurde, ist die sog. "Opferpension" keine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung. Angaben ob und ggf in welcher Höhe Einkommen, bei Ihnen die Einmalzahlung Ihres Arbeitgebers, angerechnet werden, sind daher nicht möglich.
Ich möchte Sie aber unbedingt bitten sich an die zuständige Stelle zu wenden, damit Ihre Anfrage geklärt werden kann.
Korrekt ist, dass die sog. "Opferpension" in Abhängigkeit des Einikommens gezahlt wird. Also ab überschreiten gewissen Grenzen nicht mehr gezahlt wird. Falls nach der Bewilligung Ihrer sog. "Opferrente" Einkünfte erzielt sind und von Bedeutung sein sollten, so wird auch in Ihrem Bewilligungsbescheid ein entsprechender Hinweis stehen müssen. Im eigenen Interesse richten Sie Ihre Frage aber bitte an die Stelle, die die Leistung bewilligt hat. Sie setzen sich sonst möglicherweise der Gefahr aus, anzeigepflichtige Einkommensänderungen nicht mitgeteilt zu haben (so denn die Verpflichtung dazu besteht). Vielleicht hilft auch schon ein klärendes Telefonat mit der entsprechenden Stelle.
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