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Optionen für einen Australier in Deutschland

von Kangaroo in Schwabenland27.06.2008 | 10:44
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo. Ich arbeite zurzeit (seit 2 Jahren) in Deutschland und bezahle Rentenversicherung, bin aber Australier. Ich gehe "irgendwann" zurück. Mir ist es noch unklar, ob eine Erstattung möglich sein wird. Es SCHEINT mir, dass sie möglich ist, nur wenn ich weniger als fünf Jahre hier arbeite. Stimmt das? Ich bin noch eher jung, und mir ist es blödsinnig, noch 35 Jahre abwarten zu müssen, für vielleicht 40 Euro pro Monat. Mir ist es viel, viel lieber, das ganze in einem Schlag in die Hand zu bekommen. Hat Jemand Kenntnisse oder Tips? Vielen Dank im Voraus.

Antworten der Moderation

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3
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Solange Sie sich in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union aufhalten, ist eine Beitragserstattung generell ausgeschlossen, da Sie das Recht zur freiwilligen Versicherung besitzen. Aufgrund des deutsch-australischen Sozialversicherungsabkommens sind Sie als Australier nach einer Rückkehr in Ihre Heimat auch zur freiwilligen Versicherung berechtigt, wenn Sie mindestens 60 Kalendermonate deutsche Beitragszeit zurückgelegt haben.

Eine Beitragserstattung ist daher für Sie nur möglich, wenn Sie für weniger als fünf Jahre Beiträge in Deutschland entrichten und außerhalb der Europäischen Union Ihren Wohnsitz haben. Dann können Ihnen die Beiträge nach Ablauf der Wartefrist von 24 Monaten nach dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht erstattet werden.

Sofern Sie mehr als 60 Monate deutsche Beitragszeit zurücklegen, werden Sie später eine deutsche Rente erhalten. Für die Prüfung dieses Rentenanspruches werden Ihre in Australien zurückgelegten Versicherungszeiten mit berücksichtigt.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Erstattet wird nur der Beitragsanteil des Arbeitnehmers, nicht der Arbeitgeberanteil. Sie erhalten die Beiträge in der Höhe erstattet, in der sie Sie selbst getragen haben. Die 70%-Regelung betrifft Rentenzahlungen an Nichtvertragsausländer im Nichtvertragsstaat und hat mit der Beitragserstattung nichts zu tun.

Moderation · 3Ihre Vorsorge

Wenn Sie die erforderlichen 60 Monate deutscher Beitragszeit zurückgelegt haben, so besteht das Recht zur freiwilligen Versicherung bei Vorliegen der australischen Staatsangehörigkeit unabhängig vom gewöhnlichen Aufenthaltsort.

Ich möchte noch darauf hinweisen, dass durch das deutsch-australische Sozialversicherungsabkommen eine Zusammenrechnung Ihrer deutschen und australischen Versicherungszeiten für die Prüfung der jeweiligen Rentenansprüche erfolgt. So können Sie z.B. die für eine Altersrente vor Vollendung der Regelaltersgrenze erforderlichen 35 Versicherungsjahre auch mit weniger als fünf Jahren deutscher Versicherungszeit durch die australischen Versicherungszeiten erreichen. Gezahlt bekommen Sie jedoch die Renten von jedem der beiden Staaten getrennt.

2 Antworten

Kangaroo in Schwabenlandam 27.06.2008 | 12:57
Vielen Dank für ihre schnelle und detaillierte Antwort. Ich habe noch eine Frage dazu: FALLS ich nach weniger als 60 Monaten zurück nach Australien gehe, für 24 Monate warte, und einen Antrag auf Beitragerstattung stelle; und angenommen, dass alles glatt läuft und ich doch eine Erstattung bekomme.... Was genau bekomme ich? (a) nur was von meinem monatlichen Gehalt eingezahlt worden ist, oder (b) (a) plus was die Firma bezahlt (d.h. doppel so viel wie in (a), wenn ich richtig verstehe), oder (c) nur 70% von (a)? oder etwas anderes? Nochmal, vielen Dank im Voraus.
Kangaroo in Schwabenlandam 01.07.2008 | 08:32
Noch eine Frage... nach mindestens 60 Monaten deutsche Beitragszeit dürfte ich nach meiner Rückkehr weitere Beiträge freiwillig machen... Was ist hier entscheidend: dass ich Australier bin, oder dass ich zurück nach Australien gehe? Anders gefragt, hätte ich auch das recht zur freiwilligen Versicherung wenn mein Wohnsitz (als Australier) in Neuseeland (oder Südafrika, oder Bangladesch, oder irgendeinem Land ohne Abkommen) wäre?
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