Hallo Paul,
in der von "Abschläge" angegebenen Internetseite können Sie alle von der Rentenversicherung zugelassenen Reha-Einrichtungen finden. Dort können die Rehaeinrichtungen nach Fachgebieten getrennt (z. B. Orthopädie) von den Versicherten ausgewählt werden.
Die Zulassung zur Rentenversicherung erfolgt durch Antragstellung der Klinik bei dem Rentenversicherungsträger mit der Vorlage eines medizinischen Konzeptes, welches die Rahmenbedingungen für die Durchführung einer Rehaleistung beinhaltet.
Konkrete Vorgaben, ob Versicherte die Geräte auch außerhalb der Behandlungszeiten benützen dürfen regelt die Rehaeinrichtung eigenständig und ist nicht mit der Rentenversicherung vereinbart.
Viele Grüße,
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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