Bei selbständiger Tätigkeit ist der Tätigkeitsort (in Ihrem Fall gleich dem Wohnort) maßgebend für die Bestimmung der Hinzuverdienstgrenzen. Wird Arbeitseinkommen ausschließlich aus einer Tätigkeit im Beitrittsgebiet erzielt, ist die monatliche Bezugsgröße mit dem aktuellen Rentenwert (Ost) zu vervielfältigen und durch den aktuellen Rentenwert zu teilen.
Wie der Begriff Beitrittsgebiet genau definiert wird, entnehmen Sie bitte folgendem Link:
http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB4_18R4