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Experten-Antwort

Ost oder West bei Hinzuverdienstgrenzen ?

von EM-Rentner18.05.2014 | 12:08
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Wie verhält es sich mit der Unterscheidung zwischen alten und neuen Bundesländern bei vollen EM-Renten (keine AM-Rente), die nebenher noch selbständig tätig sind und für die es keinen separaten "Arbeitsort" gibt, weil sie von zu Hause aus arbeiten ? Zählt dann der Wohnsitz für die Festlegung der Hinzuverdienst-Grenzen oder wie läuft das ? Wie verhält es sich mit Ost-Berlin : zählt das zu den neuen oder zu den alten Bundesländern ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Bei selbständiger Tätigkeit ist der Tätigkeitsort (in Ihrem Fall gleich dem Wohnort) maßgebend für die Bestimmung der Hinzuverdienstgrenzen. Wird Arbeitseinkommen ausschließlich aus einer Tätigkeit im Beitrittsgebiet erzielt, ist die monatliche Bezugsgröße mit dem aktuellen Rentenwert (Ost) zu vervielfältigen und durch den aktuellen Rentenwert zu teilen.

Wie der Begriff Beitrittsgebiet genau definiert wird, entnehmen Sie bitte folgendem Link:

http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB4_18R4

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