Hallo Christian K.,
die vollständige Angleichung der Rentenwerte soll in sieben Schritten erfolgen, die mit der jährlichen Rentenanpassung verbunden werden.
Der erste Angleichungsschritt soll zum 1. Juli 2018 vorgenommen werden. Dabei wird der aktuelle Rentenwert (Ost) unabhängig von der Lohnentwicklung von derzeit 94,1 Prozent auf 95,8 Prozent des Westwerts angehoben. Die weiteren Angleichungsschritte folgen jeweils um 0,7 Prozentpunkte zum 1. Juli in den Jahren 2019 bis 2024, bis 100 Prozent des Westwerts erreicht sind.
Auch das Abschmelzen des Hochwertungsfaktors und die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze (Ost) und der Bezugsgröße (Ost) sollen ebenfalls in sieben Schritten erfolgen. Diese Anpassungen treten dabei immer nachlaufend im Zuge der allgemeinen Fortschreibung der Rechengrößen der Sozialversicherung zum 1. Januar eines jeden Jahres in Kraft.
Nachdem die Angleichung der Rentenwerte zum 1. Juli 2024 abgeschlossen sein wird, werden ab dem 1. Januar 2025 dann auch einheitliche Werte für die Beitragsbemessungsgrenze und die Bezugsgröße gelten. Die Hochwertung der ostdeutschen Arbeitsentgelte entfällt ab dem 1. Januar 2025 vollständig.
Das Gesetzgebungsverfahren bleibt jedoch abzuwarten.