Aus der Ihnen sicherlich vorliegenden Rentenauskunft können Sie entnehmen, ob für Ihre Beitragszeiten "Entgeltpunkte" oder "Entgeltpunkte Ost" berücksichtigt wurden. Bei Ihnen dürften es bei einer Beschäftigung im Westen "Entgeltpunkte" sein. Diese Einordnung ist und bleibt auch für eine spätere Rentenberechnung maßgebend.