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Experten-Antwort

Pacht als Rente

von Wal28.03.2023 | 01:06
1133 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich und meine Gattin haben bald über 35 Jahre einen Betrieb in der Stadt geführt. Dabei handelt es sich um eine Gewerbe. Die derzeitigen einnahmen liegen etwa bei 70.000 Euro Brutto. Davon abgezogen wird der Einkommensteuersatz, hiengerechnet werden die Freibeträge von uns beiden. Es existiert kein Ehevertrag. Das Grundstück un der Betrieb gehören uns und wir sind beide im Grundbuch eingetragen. In zwei bis drei Jahren wollten wir unseren Betrieb verpachten für etwa 1,700 Euro. Ansonsten würden wir das Grundstück für den Betrieb verpachten für 1.700 Euro. Bei dem Grundstück handelt es sich laut Teilungserklärung um ein Gewerbe, welcher Art von Gewerbe dort betieben wird steht frei, eine Artzpraxis kann dort ebenso betriben werden wie eine Bar. In jedem Fall sollten die Einnahmen aus der Verpachtung 1,700 betragen. Daneben wohnen ich und meine Frau in einem Altbau mit drei Wohnungen. Die oberste bewohnen wir selbst, die anderen beiden werden für etwa 1.300 zusammen vermieten. --------RENTENBETRAG 3000 Euro brutto -------- Insgesamt soltten uns ca. 3000 Euro zu Verfügung stehen brutto. Während wir Mietfrei in unserer Wohnung wohnen. Wir haben nicht in die gesetzliche Rente eingezahlt, geplant war als Rente die Miet-und Pachteinnahmen. Die Gesamte Verwandschaft, Bekanntschaft, Miarbeiter und Kundschaft kann dies bestätigen. Meine Kinder haben sich ebenfalls bereit erklärt. Meine (noch) Frau hat vor kurzem ein Erbe erhalten in From von 3 Mietwohnungen leerstehen, im Wert von 450 000 Euro. Daas Erbe gehört allein zu Ihrem Anfangsvermögen. Ich habe kein Anrecht darauf. Meine Ehefrau will nun zur Bank und den Betrieb mit einem Darlehen belsten. Die Hälfte des Betriebs gehöre Ihr und wenn der Betrieb verkauft werden müsse, weil Sie das Darlehen nicht zahlen kann. Dann müsste der Betieb eben Zwangsversteigert werde, dass sei Ihr Egal, schließlich habe sie Wohnungen die Ihr gehören. Sollte nun der Betrieb oder das Haus als Sicherheit doch am Ende verpändet werde, würde Sie sich Scheiden lassen und eben Ihre Rente von den 3 Wohnungen beziehen. Kann Meine Ehefrau den Betrieb und unser bewohntes und vermietetes Haus ohne weiteres einfach belasten, obwohl diese nachweislich die einzige Altervorsorge ist die ich habe, außerdem waren die Einnahmen noch bis vor einem Monat auch aus Ihrer sicht als Rente gedacht. ---FRAGE------- Meine frage ist, kann ich einfach dazu gewewungen werden meine Rentengrundlage zu verkaufen, während Sie andere Wohnungen besitzt die im Zweifel nurihre Rente decken würden? Miet und Pachteinahmen sollten als Rente dienen. Das hatten wir mündlich so vereinbart und deshalb sonst nichts eingezahlt weil wir eben selbständig waren mit unserem Gewerbe. Beie Objekte liegen in einer großen deutschen Großstadt in Wohngebiet 1 klassifizierten Bereichen Innenstsdt nah, sodass eine Verpachtung und Vermietung sichergestellt ist und auch davon ausgegangen werden konnte, weil die Nachfrage ungebrochen sehr sehr hoch ist seit 30 Jahren und wir davon ausgehen konnten, dass sich jederzeit Mieter oder Pächter finden lassen.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo wal,

an der Stelle sind wir vom Expertenteam "raus".

Wir können weiterhelfen, wenn es um Fragen zur gesetzlichen Rentenversicherung geht.

Rechtliche Fragen zu privaten Verträgen und Abmachungen in Vermögens- und Erbschaftsangelegenheiten können wir nicht beantworten - auch wenn Sie diese Abmachungen als Altersvorsorge geschlossen haben.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Nur mal soam 28.03.2023 | 08:27
Da müssen Sie schon Geld für eine anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen. Die Rentenversicherung hat doch nichts mit Ihren privaten Abmachungen zu tun. Leute gibt es, da kann man nur ungläubig den Kopf schütteln.
Deutsche Rentenversicherung
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