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Experten-Antwort

Pacht als Rente bald entzogen durch Ehefrau infolge unerwarteter Erbschaft

von Wal28.03.2023 | 01:45
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2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Pacht als Rente bald entzogen durch Ehefrau infolge unerwarteter Erbschaft Ich und meine Gattin haben bald über 35 Jahre einen Betrieb in der Stadt geführt. Dabei handelt es sich um eine Gewerbe. Die derzeitigen einnahmen liegen etwa bei 70.000 Euro Brutto. Davon abgezogen wird der Einkommensteuersatz, hinzugerechnet werden die Freibeträge von uns beiden. Es existiert kein Ehevertrag. Das Grundstück und der Betrieb gehören uns und wir sind beide im Grundbuch eingetragen. In zwei bis drei Jahren wollten wir unseren Betrieb verpachten für etwa 1,700 Euro. Ansonsten würden wir das Grundstück für den Betrieb verpachten für 1.700 Euro. Bei dem Grundstück handelt es sich laut Teilungserklärung um ein Gewerbe, welcher Art von Gewerbe dort betrieben wird steht frei, eine Arztpraxis kann dort ebenso betrieben werden wie eine Bar. In jedem Fall sollten die Einnahmen aus der Verpachtung 1,700 betragen. Daneben wohnen ich und meine Frau in einem Altbau mit drei Wohnungen. Die oberste bewohnen wir selbst, die anderen beiden werden für etwa 1.300 zusammen vermieten. --------RENTENBETRAG 3000 Euro brutto -------- Insgesamt sollten uns ca. 3000 Euro zu Verfügung stehen brutto. Während wir Mietfrei in unserer Wohnung wohnen. Wir haben nicht in die gesetzliche Rente eingezahlt, geplant war als Rente die Miet- und Pachteinnahmen. Die Gesamte Verwandtschaft, Bekanntschaft, Mitarbeiter und Kundschaft kann dies bestätigen. Meine Kinder haben sich ebenfalls bereit erklärt. Meine (noch) Frau hat vor kurzem ein Erbe erhalten in Form von 3 Mietwohnungen leerstehen, im Wert von 500 000 Euro. Das Erbe gehört allein zu Ihrem Anfangsvermögen. Ich habe kein Anrecht darauf. Meine Ehefrau will nun zur Bank und den Betrieb mit einem Darlehen belasten. Die Hälfte des Betriebs gehöre Ihr und wenn der Betrieb verkauft werden müsse, weil Sie das Darlehen nicht zahlen kann. Dann müsste der Betrieb eben Zwangsversteigert werde, dass sei Ihr Egal, schließlich habe sie Wohnungen die Ihr gehören. Sollte nun der Betrieb oder das Haus als Sicherheit doch am Ende verpfändet werde, würde Sie sich Scheiden lassen und eben Ihre Rente von den 3 Wohnungen beziehen. Kann Meine Ehefrau den Betrieb und unser bewohntes und vermietetes Haus ohne weiteres einfach belasten, obwohl diese nachweislich die einzige Alter vorsorge ist die ich habe, außerdem waren die Einnahmen noch bis vor einem Monat auch aus Ihrer Sicht als Rente gedacht. ---FRAGEN------- Meine Frage ist, kann ich einfach dazu gezwungenen werden meine Rentengrundlage zu verkaufen, während Sie andere Wohnungen besitzt die im Zweifel nur ihre Rente decken würden? Miet- und Pachteinnahmen sollten als Rente dienen. Das hatten wir mündlich so vereinbart und deshalb sonst nichts eingezahlt weil wir eben selbständig waren mit unserem Gewerbe. Beied Objekte liegen in einer großen deutschen Großstadt in Wohngebiet 1 klassifizierten Bereichen Innenstadt nah, sodass eine Verpachtung und Vermietung sichergestellt ist und auch davon ausgegangen werden konnte, weil die Nachfrage ungebrochen sehr sehr hoch ist seit 30 Jahren und wir davon ausgehen konnten, dass sich jederzeit Mieter oder Pächter finden lassen. Fast dreißig Jahre Ehe und Vertrauen über Nacht weg wegen unverhofften Reichtum für meine Frau. Die gemeinsamen Kinder würden samt Bekannten, Verwandten und Mitarbeiter die ursprüngliche Rentenplanung bestätigen. Da wir erst in 3-5 Jahren Rentenfähig werden, ist davon auszugehen, dass sich meine Frau vorher Scheiden lassen wird um Ansprüchen aus dem Weg zu gehen. Auch ohne Darlehen wird meine Frau wohl in jedem Fall mich zwingen unseren Pachtbetrieb und Haus zu verkaufen. Ihre Rente sei gesichert und ich könne in den nächsten Jahren ja den Verkaufserlös behalten und nach 10 oder 15 Jahren eben vollkommen Pleite dar stehen. Sie brauche die Renteneinnahmen eben nicht mehr. Sie habe nun einen Ersatz. Ihr unerwartetes Erbe. Mit dem halben Verkaufserlös aus Betrieb und Hausverkauf kann ich mir keinen anderen Betrieb leisten oder auch keinen Altbau hier in der Stadt. Schon gar nicht, wenn Sie wie angekündigt das ganze Zwangsverteigern lassen wird, damit so wenig wie möglich raus springt´aber ohne schon darauf achten, dass sie richterlich nicht belangt werden würde, also Betrieb und Haus sollen billig, aber nicht zu billig verkauft werden.. Als wir beide den Betrieb übernahmen mussten wir ein Darlehen aufnehmen sowohl für das Grundstück, als auch eine Abstandssumme zahlen in Höhe von 100 000 Mark. Der nächste Pächter hätte uns 150 000als Abstandsumme zahlen müssen. Dieses Geld war ebenfalls als Altersrücklage gedacht. Derzeit befinden sich auf unserem Konto vielleicht 20 000 Euro weil bis zum letzten Jahr noch Kredite getilgt werden mussten, außerdam haben wir die letzten Jahre u.a. denn Keller wo die Decke fast unterkam saniert und eben andere Dinge in stand gesetzt. Damit alles Instandgesetzt ist für Mieter und Pächter bevor wir in den Ruhestand treten wollten. Wenn der Laden nicht verpachtet wird würden ferner einfach mal 150 000 Euro Abstandssumme fehlen mit denen zu rechnen war. Sie hätte ja zukünftige Mieteinnahmen abgesichert durch diese Wohnungen und der Ausfall des Abstands sei Ihr egal. Sie sei jetzt eine Erbin und würde sich mit so einem einfachen Mann eben nicht mehr abgegeben. Mit drei Wohnungen und halben Verkaufserlös sei Sie attraktiv genug jederzeit einen neuen jüngeren Mann zu finden. In zwei bis drei Jahren würde Sie zusätzlich noch ein anderes Erbe in Höhe von 70 000 Euro erhalten, weil Sie und Ihre Geschwister dann ein Haus verkaufen könnten, worin vorher Verwandte (Schwester der Mutter meiner Frau) mit lebenslangen Wohnrecht mietfrei hausten. Es sei abzusehen das entsprechender Bewohner nicht mehr lange hat. Das Erbe war ebenfalls ihr Vermögen, also von der Mutter weitervererbt 35 Jahre gearbeitet und dann die ganze Vorsorge für die Rente weg, ist das möglich ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Wal,

die von Ihnen aufgeworfenen Fragen können in diesem Forum nicht beantwortet werden, da die Fragen nicht das Rentenrecht betreffen. Hier geht es eher um beispielsweise Familienrecht und Unternehmensrecht.

Sie sollten sich ggf. anwaltlich beraten lassen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

-am 28.03.2023 | 06:31
Hallo wal, an der Stelle sind wir vom Expertenteam "raus". Wir können weiterhelfen, wenn es um Fragen zur gesetzlichen Rentenversicherung geht. Rechtliche Fragen zu privaten Verträgen und Abmachungen in Vermögens- und Erbschaftsangelegenheiten können wir nicht beantworten - auch wenn Sie diese Abmachungen als Altersvorsorge geschlossen haben. Mit freundlichen Grüßen Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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