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Experten-Antwort

PACS

von MickeyM196013.11.2010 | 16:53
1753 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich werde in Januar 2011 nach Frankreich ziehen(alleinigen Wohnsitz). Könnte ich dort eine PACS-Verbindung eingehen, ohne die Witwenrente zu verlieren? Gruß:MickeyM

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

3
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Nein!

Im Ausland wirksam registrierte gleichgeschlechtliche Partnerschaften oder gleichgeschlechtliche Ehen werden den Lebenspartnerschaften nach dem LPartG ab 01.01.2005 gemäß § 34 Abs. 1 SGB 1 für Rechte und Pflichten nach dem SGB 6 gleichgestellt.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

JA! Aber!Sofern bei einer Heirat im Ausland Zweifel an einer ordnungsgemäßen Eheschließung bestehen, kann ein Auszug aus dem Familienbuch/Eheregister als Nachweis dienen. Wohnen beide Ehegatten im Ausland, kann die zuständige deutsche Auslandsvertretung um Auskunft gebeten werden.

Expertenantwort · 3Deutsche Rentenversicherung

Lieber “Schade“ nach Rücksprache mit der Verbindungsanstalt für Frankreich, ist meine erste Antwort (gleichgeschlechtlich) richtig. Bei „normalen“ Ehen wird das PACS nicht angewandt, soll heißen: Es ist nicht gleichzusetzen mit einer deutschen Ehe. Die Witwenrente fällt nicht weg.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Schadeam 15.11.2010 | 07:50
ist aber nicht unbedingt eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft sondern auch zwischen Mann und Frau möglich. Gilt dann die Expertenantwort auch?
Deutsche Rentenversicherung
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