Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Paragraphen 68 und 158 SGB VI

von Referat Janders30.09.2016 | 11:43
1291 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Eine eher theoretische Frage, aber ich will gerne das Prinzip verstehen: Wenn jetzt im Niedrigzinsumfeld alle ihr Geld in die gesetzliche Rentenversicherung drücken wollen.(Nichtpflichtige durch freiwillige Beiträge, die rentennahen Jahrgänge über Paragraph 187a SGB VI) Dann wäre vorläufig mehr Geld im System ohne dass sofort eine Auszahlung erfolgen müsste. Dann müsste doch der Beitragssatz sinken (Paragraph 158 SGB VI) mit der Folge, dass dann die nächste Rentenanpassung höher ausfallen würde (Paragraph 68 SGB VI). Liege ich da richtig?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Referat Janders,

grundsätzlich ist das richtig.

Die Höhe der jeweiligen Rentenanpassung richtet sich nach der Entwicklung der Nettolöhne.

Zusätzlich werden die Veränderungen des Beitragssatzes in der Rentenversicherung und die Entwicklung des zahlenmäßigen Verhältnisses von Beitragszahlern und Rentenempfängern über den sogenannten Nachhaltigkeitsfaktor berücksichtigt.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

****am 30.09.2016 | 12:42
Hallo Referat Janders, in der Theorie ja, -wenn diese Einzahlungen permanent über mehrere Jahre in nennenswerter Höhe (zig Millionen) erfolgen würden - und in den nachfolgenden Kalenderjahren die Ausgaben nicht sofort steigen würden - die Entwicklung der Bruttolöhne und gehälter weiter positiv wäre - und dann noch die Höchstnachhaltigkeitsrücklage von 1,5 Monatsrenten überschritten würde wäre das möglich. Grau, Grau ist alle Theorie.
senf-dazuam 30.09.2016 | 12:56
Wie wir in den letzten Jahren gesehen haben, hat der Gesetzgeber auch hier einen gewissen Spielraum. Die Nachhaltigkeitsrücklage ist Seit Ende 2012 über den 1,5 Monatsausgaben, und der Beitragssatz wurde nicht wirklich so gesenkt, dass der Korridor wieder erreicht wird (über den Soinn gerade dieses Korridors kann an anderer Stelle gestritten werden). Zitat: "(2) Der Beitragssatz ist so neu festzusetzen, dass ... *voraussichtlich* entsprechen. ..." Es kann also durchaus dazu kommen, dass auch in einem solchen Fall, dass Aber-Millionen über den § 187a in die Kassen der DRV fluten, nicht der Beitragssatz abgesekt wird. Im Gegensatz dazu könnte man auch den § 158 ändern. Was also passiert, steht a) im Gesetzbuch und b) im Spickzettel der Parlamentarier ... Schönes Wochenende!
W*lfgangam 30.09.2016 | 18:58
Hallo Referat Janders, grundsätzlich haben Sie Recht. Sie erinnern sich aber auch noch an das 'Rentenpaket 2014' (Mütterrente, abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren auf 63+ vorgezogen) und alles aus der übervollen Rentenkasse finanziert. Die zu hohe Nachhaltigkeitsrücklage wurde eben nicht zwingend in Beitragssatzsenkung umgewandelt - Gesetzgeber/Politik eben. Volles Buffet halt, danke liebe Wähler, greift zu (und behaltet 'uns' in guter Erinnerung bei der nächsten Wahl) ...wie es halt passt ;-) Und die 'Warnzeichen' stehen jetzt schon auf rot (damit meine ich sicher keine Partei!) Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026