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Experten-Antwort

Paritätische Krankenkassenfinanzierung 2015

von Bernd Ludwig27.03.2014 | 14:53
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13 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Der Arbeitgeberbeitragssatz wird ab 2015 auf 7,3% festgeschrieben. Alle künftigen Beitragssteigerungen gehen dann zu Lasten der Versicherten. Bedeutet das dann dass auch alle Rentner egal ob gesetzlich oder privatversichert in Zukunft nur noch einen Zuschuss von 7,3% zur Rente vom Rententräger erhalten. Somit hat dann Herr Gröhe erreicht, das die gesetzliche Krankenversicherung fast einer privaten Krankenversicherung gleichkommt. Da sollte man im Interesse aller Bürger doch besser die Bürgerversicherung einführen.

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wie bereits erwähnt liegt der ein beitragszuschuß aktuell auch schon bei (nur) 7,3%. Rentnerinnen udn Rentner bezahlen aktuell 0,9% des Krankenkassenbeitrages allein aus eigener Tasche. Nur der verbleibende Beitrag von 14,4% wird jeweils hälftig vom RV Träger bzw vom Rentenbezieher getragen.

So gesehen also keine wirkliche Neuerung. Nur die Umsetzung soll künftig etwas anders aussehen. Beitrag zur KV soll dann 14,4% jeweils zur Hälfte getragen sein. Falls Krankenkassen weitere Einnahmen brauchen, können Zusatzbeiträge erhoben werden. Diese zahlt nur der Versicherte (wenn denn die Pläne wie angedacht ins Gesetz fließen).

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Sorry, kurze Richtigstellung.

Aktuell zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils 7,3% = 14,6%; die letzten 0,9% (bis zum Gesamtbeitrag von aktuell 15,5%) zahlen derzeit die Arbeitnehmer/Rentenbezieher

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11 Antworten

Sascha Grimmam 27.03.2014 | 15:02
In den Jahren 2015, 2016 wird der Krankenversicherungsbeitrag in den meisten Fällen günstiger (0,3-0,6 % p.a.). Anschliessend gehts dann aber Jahr für Jahr hoch wie bei der privaten Krankenversicherung.
....am 27.03.2014 | 15:27
Der Zuschuss ist auch jetzt nur 7,3 %. Daran ändert sich also nichts.
Hannesam 27.03.2014 | 18:16
Lieber Experte, 2 x 7,3 % sind 14,6 % Oder haben wir nach der Rechtschreibreform jetzt auch schon eine neue Rechenreform, welche mir dann wohl entgangen ist ?
najaam 28.03.2014 | 11:22
Bürgerversicherung heißt aber, dass Oma von den 400 EUR Rente dann 257,11 EUR KV-Beitrag bezahlt (statt bisher 32,80 EUR) und nix von der Steuer zurückholen kann, der BBG-Verdiener zahlt auch 257,11 EUR (statt bisher 332,10 EUR) - und kostenfreie Familienversicherung gibt es dann auch nicht mehr...! Ja, ja, da ist sie wieder, die 'soziale Gerechtigkeit'...
Hannesam 28.03.2014 | 11:36
Lieber Experte, 2 x 7,3 % sind 14,6 % Oder haben wir nach der Rechtschreibreform jetzt auch schon eine neue Rechenreform, welche mir dann wohl entgangen ist ?
Vor dem "?" gehört kein Leerzeichen, Sie Genie! Ich kann mein ? hinsetzen wo ich will !!
Schorscham 28.03.2014 | 14:12
Dass Sie das "können", bezweifelt niemand! Allerdings sollte jemand, der noch nicht einmal seine Satzzeichen KORREKT setzen kann, sein oberlehrerhaftes Verhalten gegenüber Leuten unterlassen, denen ein unwesentlicher Flüchtigkeitsfehler unterlaufen ist, Sie Klugscheißer!
Schorscham 28.03.2014 | 14:33
Nachtrag: http://de.wikipedia.org/wiki/B %C3%BCrgerversicherung
Schorscham 28.03.2014 | 14:22
Zitat von naja anzeigenausblenden
Nein, DAS heißt Bürgerversicherung eben nicht! Sie haben oben die von CDU/CSU und FDP favorisierte "Kopfpauschale" (auch "solidarische Gesundheitsprämie" genannt) beschrieben. Die von SPD, Grünen und Linken geforderte "solidarische Bürgerversicherung" heißt, dass ALLE Bürger EINKOMMENSABHÄNGIGE Beiträge ins System einzahlen. Fragen Sie mal bei "Google" nach. Dort werden Sie bestimmt fündig werden!
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