Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Partner auf Reha-Maßnahme - Verdienstausfall durch reduzierte Arbeitszeit für mich

von Antje W23.01.2015 | 10:55
2328 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Tag, mein Partner (alle in einem Haushalt) wird demnächst auf eine 5 wöchige Reha-Maßnahme gehen. Während dieser Zeit, kann ich meine Erwerbstätigkeit wahrscheinlich nicht wie bisher in Vollzeit ausführen, sondern in reduzierter Form. Im Haushalt lebt noch unser Kind (unter 12) und bisher haben wir uns in der Betreuung und auch Haushaltsführung alles geteilt. Dass es eine Leistungsübernahme für Haushaltshilfe und Übernahme von Kinderbetreuungskosten habe ich bereits recherchiert. Gibt es Alternativ auch die Möglichkeit sich den Verdienstausfall ersetzen zu lassen, wenn ich meine Arbeitszeit für die Dauer der Reha reduzier, da ich gerne Haushalt und Kinderbetreuung allein übernehmen möchte. Vielen Dank für eine ANtwort. Grüße ANtje W.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Antje W.,

wir schließen uns dem Beitrag von Sachbearbeiter DRV Bereich Reha an.

Sie sollten den Antrag G 581 bereits vorab einreichen und den Gehaltsnachweis G 560 nach Abschluss der Reha-Maßnahme nachreichen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Antje Wam 23.01.2015 | 12:47
Allerbesten Dank für die schnelle und konkrete Aussage. Grüße
Sachbearbeiter DRV Bereich Rehaam 23.01.2015 | 12:21
Kurz und knapp: Ja! Der nachweislich entstandene Verdienstausfall kann im Rahmen der Haushaltshilfe erstattet werden. Zur Beantragung der Haushaltshilfe verwenden Sie einfach das Formular G 581. Am Ende der Rehabilitationsmaßnahme hat Ihr Arbeitgeber den entstandenen Verdienstausfall auf dem Formular G 560 zu bescheinigen.
Antje Wam 27.01.2015 | 09:03
Guten Morgen, das bestätigt mein Vorhaben. Antrag G581 liegt vor mir und ich bereite das Ausfüllen vor. Jedoch habe ich noch eine Frage zu den beizufügenden Nachweisen unter Punkt 1 und 2 (Angaben zur Arbeitszeit mit Fahrzeit). Ist hiermit eine Bescheinigung vom Arbeitgeber gemeint? Für Fahrzeiten, die durch die Fahrt mit der Bahn entstehen (Jahreskarte), reicht ein Ausdruck aus der Bahnverbindung? Wie sollen Fahrzeiten mit dem Auto nachgewiesen werden? Besten Dank im Voraus, Viele Grüße Antje W
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026