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Experten-Antwort

Partner auf Reha-Maßnahme - Verdienstausfall durch reduzierte Arbeitszeit für mich

von Antje W23.01.2015 | 10:55
2316 Ansichten
4 Antworten

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Guten Tag, mein Partner (alle in einem Haushalt) wird demnächst auf eine 5 wöchige Reha-Maßnahme gehen. Während dieser Zeit, kann ich meine Erwerbstätigkeit wahrscheinlich nicht wie bisher in Vollzeit ausführen, sondern in reduzierter Form. Im Haushalt lebt noch unser Kind (unter 12) und bisher haben wir uns in der Betreuung und auch Haushaltsführung alles geteilt. Dass es eine Leistungsübernahme für Haushaltshilfe und Übernahme von Kinderbetreuungskosten habe ich bereits recherchiert. Gibt es Alternativ auch die Möglichkeit sich den Verdienstausfall ersetzen zu lassen, wenn ich meine Arbeitszeit für die Dauer der Reha reduzier, da ich gerne Haushalt und Kinderbetreuung allein übernehmen möchte. Vielen Dank für eine ANtwort. Grüße ANtje W.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 26.01.2015 | 11:11

Hallo Antje W.,

wir schließen uns dem Beitrag von Sachbearbeiter DRV Bereich Reha an.

Sie sollten den Antrag G 581 bereits vorab einreichen und den Gehaltsnachweis G 560 nach Abschluss der Reha-Maßnahme nachreichen.

3 Antworten

Antje Wam 23.01.2015 | 12:47
Allerbesten Dank für die schnelle und konkrete Aussage. Grüße
Sachbearbeiter DRV Bereich Rehaam 23.01.2015 | 12:21
Kurz und knapp: Ja! Der nachweislich entstandene Verdienstausfall kann im Rahmen der Haushaltshilfe erstattet werden. Zur Beantragung der Haushaltshilfe verwenden Sie einfach das Formular G 581. Am Ende der Rehabilitationsmaßnahme hat Ihr Arbeitgeber den entstandenen Verdienstausfall auf dem Formular G 560 zu bescheinigen.
Antje Wam 27.01.2015 | 09:03
Guten Morgen, das bestätigt mein Vorhaben. Antrag G581 liegt vor mir und ich bereite das Ausfüllen vor. Jedoch habe ich noch eine Frage zu den beizufügenden Nachweisen unter Punkt 1 und 2 (Angaben zur Arbeitszeit mit Fahrzeit). Ist hiermit eine Bescheinigung vom Arbeitgeber gemeint? Für Fahrzeiten, die durch die Fahrt mit der Bahn entstehen (Jahreskarte), reicht ein Ausdruck aus der Bahnverbindung? Wie sollen Fahrzeiten mit dem Auto nachgewiesen werden? Besten Dank im Voraus, Viele Grüße Antje W
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