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Partner verstorben, Rente für 3 Monate voll?

von bergziege07.07.2008 | 19:56
1466 Ansichten
6 Antworten
ich habe gehört, dass beim Tod des Ehepartners (voller Rentenanspruch, Alter 71) die Witwe noch drei Monate die volle Rente erhält. Ist das richtig, oder hat sich da was geändert?

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 08.07.2008 | 09:40

In der Tat ist das richtig: Für die auf den Sterbemonat des Versicherten folgenden drei Kalendermonate, gemeinhin als Sterbevierteljahr bezeichnet, wird die Witwenrente in voller Höhe der Versichertenrente ausgezahlt. In diesem Zeitraum wird im Übrigen auch ein eigenes Einkommen der Witwe nicht auf diese Rente angerechnet.

5 Antworten

???am 07.07.2008 | 20:31
Witwen und Witwer ja, Ziegen nicht :-)
Schiko.am 07.07.2008 | 20:33
Statt einer doofen bemerkung die bestätigung ihrer annahme. In diesen drei monaten wird auch diese volle rente nicht auf das eigene einkommen, dass zur kürzung der witwen- rente führen kann, nicht angerechnet. Steuerlich gilt auch bei ver- heirateten die günstigere steuerklasse III für das ster- be -und folgende jahr auch noch. MfG. MfG.
Maxam 08.07.2008 | 06:15
Wieso sollte die volle Rente auf das eigene Einkommen angerechnet? Umgedreht ist es korrekt: Eigenes Einkommen wird in diesen 3 Monaten nicht auf die Rente angerechnet, weshalb sie auch dann zusteht, wenn danach das Einkommen zum Ruhen der Rente führt. Einen Antrag sollte man aber schon stellen.
Schiko.am 08.07.2008 | 06:42
Entschuldigung, da hat max natürlich recht, umgekehrt wird ein schuh daraus. Meine ausrede hierzu, die witwenrente wird nicht gekürzt, lässt also die um- gekehrte denkweise zu. MfG.
Kritikasteram 08.07.2008 | 17:19
Wenn eine Rente nicht... nicht angerechnet wird, wird sie angerechnet
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