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Experten-Antwort

Party/Alkohol im Reha-Entlassungsbericht?

von Mark15.08.2019 | 21:16
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7 Antworten

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Mal ne Frage: Ich weiß, sowas ist dumm, aber passiert eben: Mit anderen haben wir hier in der Reha-Klinik ziemlich getrunken, sind nachts in den Tanzclub und betrunken durch Fenster zurück. Im Nachhinein hats uns Leid getan. Wir haben uns bei der Nachtschwester entschuldigt. Dennoch waren wir wohl Thema in der morgendlichen Arzt-Runde. Kommt sowas in den Entlassungsbericht?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Mark,

diese Frage können wir hier im Forum leider nicht beantworten.

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6 Antworten

Schadeam 15.08.2019 | 21:39
Wer im Forum soll das denn beantworten können? Im Ernst: fragen Sie Ihren Arzt in der Klinik - nur der weiß doch was er in den Schlussbericht schreibt oder nicht.
Alkiam 15.08.2019 | 22:15
Unmöglich ist das nicht. Der Kostentråger erhält ja einen Entlassungsbericht und wenn Ihre Eskapaden den Reha-Erfolg gefährden, wird dies u. U. auch Erwähnung finden. Auch ein Abbruch der Maßnahme ist denkbar. Finanziell passiert Ihnen in diesem Fall nichts, da der Kostenträger gesetzlich verpflichtet ist, diese Kosten zu tragen. Aber, für spätere Folgebehandlungen/erneute Reha irgendwann sieht es dann eventuell düster aus. Als ich zur Reha war, hat man mir gleich nahegelegt, das Alkoholkonsum en massě nicht erwünscht ist. Die Flasche Bier in der Cafeteria, beim Besuchsempfang getrunken und dem Arzt auch berichtet, hat hingegen gar nichts ausgelöst.
???am 16.08.2019 | 08:51
Und wo wäre das Problem? Der Entlassungsbericht ist nur interessant, wenn Sie zeitnah weitere Leistungen wollen (z.B. Rente). Da wird er durchgelesen und die Aktion lässt sicher auch Rückschlüsse auf die Gemütslage und körperliche Leistungsfähigkeit zu. Aber alleine damit eine Ablehnung zu begründen? Halte ich für schwierig.
no alcam 16.08.2019 | 11:10
so ein verhalten ist pubertär und unmöglich! andere leute wären froh, sie bekämen eine reha, ich kenne da einige, bei denen es nicht wirklich klappt. und dann kommen solche typen, die es schlicht nicht verdient haben! unmöglich. wäre ich in einer einrichtung, wo es so abgeht, würde ich mich garantiert beschweren, denn das spricht sich rum
Marcoam 16.08.2019 | 11:17
Ich kann mir gut vorstellen, dass das eine Rolle spielen könnte, wenn es sich um eine psychosomatische Reha handelt. Solch ein Verhalten würde ja einer Depression, Burnout usw. widersprechen. Ansonsten, weiterhin eine heitere Reha.
Schorscham 16.08.2019 | 11:35
Es erscheinen nur solche Angaben im Entlassungsbericht, die für den Kostenträger von Bedeutung sein könnten. Ob das bei Ihnen der Fall ist, können Sie selbst am Besten beurteilen. In meiner damaligen Reha-Klinik galt absolutes Rauchverbot außerhalb der Raucherzonen. Wer trotzdem rauchte und erwischt wurde, erhielt sofort die rote Karte und musste unverzüglich die Heimreise antreten. Dieser vorzeitige Reha-Abbruch musste natürlich gegenüber dem Kostenträger begründet werden und daher wurde das auch im Entlassungsbericht erwähnt. MfG
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