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@ Paul-Nachricht:Rente/Steuer

von Schiko.05.10.2008 | 23:23
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Sie hatten ja am 23.09. angefragt ob die renten- beträge der einzelnen rentner auch an die örtlichen finanz- ämter weitergemeldet werden. Der experte hatte dies bestä- tigt, ich habe widersprochen. Nach einholung einer weiteren bestätigung habe ich meine behauptung untermauert, weiß aber nicht ob sie dies noch- mals gelesen haben. Wiederhole mich, nein, die ZfA meldet die daten an die länderfinanzämter weiter,aber nicht an die örtlichen finanz- ämter. Sehe diese auffassung bestätigt durch vorliegende antworten der früheren parlamentarischen staatssekr., frau Dr. hendricks, auf blatt zwei der rentenmitteilung zum 1.7.08. Außerdem aus inwischen zugegangenen unterlagen des persönlichen referenten vom CDU-fraktionsvorsitz- enden kauder in berlin. MfG.

5 Antworten

@schiko.am 06.10.2008 | 07:31
Was meinen Sie denn, lieber Schiko. warum die Daten an die Landesfinanzämter gemeldet werden? Richtig, um die Daten dann weiterzuleiten an die örtlichen Finanzämter. Die Personen, die nach Sichtung dieser Daten wahrscheinlich steuerpflichtig sind, werden dann aufgefordert, eine Steuererklärung zu machen...
?!?am 06.10.2008 | 07:33
Ja, man kann auch wirklich klein-karierter nicht sein. Auch wenn die Datensätze erstmal an die Landesfinanzämter gesendet werden -Ja, Herr Schiko., Sie haben recht- landen sie im Endeffekt doch bei den örtlichen Finanzämtern. Macht ja auch Sinn! Aber Hauptsache man kann den Experten drücken, dass man doch mehr Ahnung hat!
Schiko.am 06.10.2008 | 08:31
Bin der meinung, der staat überlässt schon den einzelnen landesfinanzämter das weitere vorgehen. Derzeit ist keine weitermeldung vorgesehen, nicht mehr und nicht weniger habe ich geschrieben. Natürlich können sie recht haben oder auch nicht, dies gilt auch für mich gleichermaßen. War ja auch der meinung sie wollten dies für sich wissen, jetzt stellt sich heraus, sie wollten es als gegebene tatsache verbreiten. Die örtlichen finanzämter haben überhaupt nicht die zeit alle renten zu untersuchen. Schwierig wird dies auch bei privatrenten, da vermut- lich das lebensalter für die hier noch geltende ertragsanteilversteuerung schwer festzustellen ist. Bin außerdem der meinung, gerade bei rentnern würde bei einer gesamt- überprüfung der schuß oft auch nach hinten los gehen. Viele sparsame rentner mit nicht hohen renten haben oft mehr zinsen als 801 / 1602. Diese könnten dann bis vier jahre zurück die von der bank pflichtgemäß anonym abgeführte steuer bis 4 jahre zurück durch eine einkomensteuererklärung zurückholen plus 0,5% zins je monat. Natürlich hat gegebenen falls das örtliche finanzamt die möglichkeit der datenabgleichung. Habe aber erst kürzlich von einem finanzamt beamten erfahren, selbst der zugriff auf diese daten ist nicht allen beamten gestattet. Meine Devise " Angst machen gilt nicht" Mit freundlichen Grüßen.
Schiko.am 06.10.2008 | 13:13
Schon wieder hat Schweinchen Dick zugeschlagen... Schön machen Sie das...
Schiko.am 06.10.2008 | 15:41
Der eintrag um 13:13"schön machen sie das" ist nicht vón mir, wäre zu primitiv. MfG.
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