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Pauschalsteuer Direktversicherung und Vervielfältigerregelung

von Maris12.08.2008 | 11:51
1670 Ansichten
2 Antworten
Hallo zusammen, falls jemand noch eine vor 2005 abgeschlossene Direktversicherung (Altzusage) hat und im Rahmen eines Arbeitgeberwechsels einen Einmalbetrag für die Altersvorsorge einzahlen möchte (Vervielfältigerregelung), wie hoch ist dann der tatsächliche Pauschalsteuersatz (20% + Soli + Kirchensteuer?)? Ist die sich aus Multiplikation von Betriebszugehörigkeit und 1.752,- € Jahresbetrag ergebende Summe der Brutto- oder der Nettobetrag, der angelegt werden darf? Vielen Dank

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 12.08.2008 | 16:25

Hallo Maris,

da es sich bei Ihrer Frage letztlich um ein spezielles Problem des Steuerrechts handelt, kann ich diese im Rahmen dieses Forums leider nicht hinreichend beantworten. Mir bleibt daher nur, Sie an das für Sie zuständige Finanzamt oder einen Lohnsteuerhilfeverein/Steuerberater verweisen.

1 Antworten

Wolfgangam 12.08.2008 | 16:44
1.752 € x Dienstjahre alter Arbeitgeber! Davon aber die Beiträge der letzten 7 Dienstjahre wieder abziehen. Der Rest ist der Betrag, der in die Direktversicherung eingezahlt werden darf. Auf diesen Betrag entfällt dann die Steuer (20 % zzgl. SolZ und KiSt). Aber Achtung: Was die Versteuerung einer etwaigen Kapitalauszahlung betrifft, würde die Enmalzahlung zu steuerpflichtigen Erträgen führen. Diese unterliegen den Regelungen des Alterseinkünftegesetzes. Unproblematisch ist, wenn Sie eine Rente haben möchten. Die Gesamtrente aus dem Vertrag wäre mit dem Ertragsanteil steuerpflichtig.
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