Hallo Erkan,
bitte setzen Sie sich kurzfristig mit Ihrem Reha-Berater der Rentenversicherung in Verbindung und klären das individuelle weitere Vorgehen zu Ihren Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation. Vermutlich kommt ein Abbruch der aktuellen Maßnahme in Betracht. Wie es danach weitergeht können wir hier im Forum nicht einschätzen. Übergangsgeld wird grundsätzlich bis zum Abbruch der Maßnahme, längstens jedoch für 6 Wochen bei gesundheitlichen Gründen, weitergezahlt.