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PB bei ALG 2 Bezug?

von Paulchen10.09.2008 | 08:28
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8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo und guten Morgen liebe Experten, die Frage: Ist das persönliche Budget bei Bezug von ALG 2 nach SGB II möglich? Diese Frage wurde von der ARGE Solingen verneint, sie stünde nur HE nach SGB XII zu. Die Anfrage bei meiner KK verwies mich auf die DRV, bzw. das zuständige SA. Situation: Ehepaar, 37/46 J., GdB 60 und 80. Chroniker, Mann 3-6 Std. tgl., Frau z.Zt. nicht erwerbsfähig, 2. Kur im November 08. Der Regelsatz + Mehrbedarfe decken z.B. nicht die Fahrten zu den Fachärzten ausserhalb der Stadt, manchmal fehlt uns Hilfe im Haushalt sowie die Mittel für einfache Schwimmbadbesuche die meiner Frau sehr gut tun. Ein privates soziales Netz ist nicht vorhanden. Neben einer Grunderkrankung erfahre ich morgen das Ergebnis der Untersuchungen meiner Lunge, im CT wurde ein Hohlraum festgestellt und eine Biopsie gemacht. Die weitere Behandlung wird dann geklärt. Eine zumindest teiweise Wiederherstellung unserer Erwerbsfähigkeit streben wir an, und halten sie für realistisch! Leider bieten unsere Bezüge und Aufwendungen dafür keine Grundlage. Wie denken sie, gehe ich am sinnvollsten vor, um diesen Teufelskreis zu durchbrechen? Vielen Dank für Ihre Antworten, evtl. Rüchfragen beantworte ich gern schnellstmöglich! MfG Paulchen

Antworten der Moderation

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2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Paulchen,

ein Persönliches Budget nach dem SGB XII gibt es nur für nicht erwerbsfähige Hilfebedürftige. Bei Ihnen und Ihrer Frau geht es aber laut Ihrer Schilderung vor allem auch darum die Erwerbsfähigkeit wiederherzustellen, somit fallen Sie unter die Regelung im SGB IX. Hier ist vorrangig die Deutsche Rentenversicherung zuständig. Ich rate Ihnen deshalb einen Antrag auf Persönliches Budget bei Ihrem zuständigen Rentenvericherungsträger zu stellen. Das Persönliche Budget ist allerdings ausschließlich für Reha-Leistungen zu verwenden.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Persönliches Budget kann grundsätzlich jeder erhalten, egal ob erwerbsfähig oder erwerbsunfähig, nur die Gesetzesgrundlage und somit auch der zuständige Träger unterscheiden sich für die beiden Personenkreise. Tut mit leid, ich wollte Sie nicht verwirren!

Ich denke es ist wirklich am besten mal einen Antrag zu stellen, vielleicht versuchen Sie es auch mit einer "normalen" Reha, also stationär oder ambulant in einer Rehabilitationseinrichtung, das ist auch mit Ihrer Frau zusammen möglich, sofern es eine Klinik gibt, in der beide Krankheiten behandelt werden können.

6 Antworten

Paulchenam 10.09.2008 | 10:59
Hallo Expertin, vielen Dank für ihre schnelle Antwort! Das bedeutet im Umkehrschluss daß der HE (ich z.B.) erst erwerbsunfähig und im Bezug von Grusi nach SGB XII sein muss, um in den Genuss dieser Leistung zu kommen? Sehe ich das so richtig? Muss ich dazu dauerhaft voll erwerbsunfähig sein, es gibt da ja auch die Optionslage "...wenn zu erwarten ist.."? Einen Antrag werde ich auf ihren Rat hin einfach mal stellen, immerhin muss das alles ja mal in Gang gebracht werden um dann weiterzuschauen :-). Wir würden ja gern selbst mehr in den Gesundungsprozess investieren -aber wovon?
Paulchenam 10.09.2008 | 11:25
...sorry, falsche Taste gedrückt... ...also haben wir bedingt durch den Anspruch auf ALG 2 "schlechtere Karten" was eine Förderung betrifft? Wie in der Eingangsfrage erwähnt wäre für uns persönlich vorrangig eine Entlastung in Fahrtkosten, Alltag-Haushalt und evtl. soziokulturellen Aktivitäten wichtig (meine Frau hat weder G noch aG im SB-Ausweis), kann aber keine grossen Strecken laufen. REHA Sport u.a. macht sicher Sinn, aber zu diesen Orten muss man auch erstmal gelangen. O weh! Wir leisten uns eine Monatskarte und einen Telefon/Internetanschluss und liegen allein damit schon weit über den Prozentsätzen des "Warenkorbs" Abwarten und Tee trinken und Antrag abschicken. Bin weiter für jede Idee und Anregung dankbar wie wir unsere derzeitige Situation verbessern können, bedanke mich nochmals und verbleibe MfG Paulchen
Paulchenam 10.09.2008 | 15:52
Danke für diese Antwort, das stimmt mich dann doch optimistisch. Es ist wahrlich ein Dschungel von Zuständigkeiten und Gesetzen, da kann schon leichte Verwirrung aufkommen :-)). Sollten weitere Fragen für mich auftauchen stelle ich sie gerne hier im Forum! Bis dahin, MfG Paulchen
Schadeam 10.09.2008 | 21:58
ich empfehle eine Beratung bei einer Außenstelle der DRV - ich befürchte Sie haben nicht ganz realistische Vorstellungen betreffend der Ansprüche auf Rehabilitation. Ein Kur (med. Reha) wäre sinnvoll, wenn das nötog wäre Ihre Erwerbfähigkeit zu verbessern oder wiederherzustellen. Berufliche Maßnahmen könnten möglich sein, wenn Kurse, Umschulung, etc helfen. Ihre Schwimmbadbesuche oder Theateraktivitäten sind nicht das "Bier der Rentenversicherung"... und im Rahmen des persönlichen Budget müssten Sie die Gelder für Rehazwecke einsetzen und nicht für Ihr Privatvergnügen. Das ist mit dem PB nicht gemeint.
Paulchenam 11.09.2008 | 07:35
Nun, ich muss gestehen daß dies alles Neuland für mich ist. Auf der Seite des BMAS finde ich z.B. folgende Aussage: "Leistungen der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben (Arbeitsassistenz, Kraftfahrzeughilfe, Hilfen zur Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben)," unter dem Punkt: "Welche Leistungen kommen in Betracht?" Bei der ARGE wird mir mitgeteilt daß wir gar keinen Anspruch hätten, hier dann allerdings daß "grundsätzlich jeder" einen Anspruch hätte, jetzt bin ich freilich etwas verwirrt. Eine Verbindung von REHAzweck und Teilhabe an gemeinschaftlichen kulturellem Leben muss es somit doch geben? Wie habe es das denn zu verstehen? Vielen Dank für weitere Geduld und Antwort, MfG Paulchen
Schadeam 11.09.2008 | 15:07
ich war gerade mal auf der homepage des BMAS und habe nachgelesen. Für mich stellt sich wieder heraus, dass es einen Riesenunterschied zwischen dem gibt, was Politiker in Festtagsreden, Hochglanzbroschüren und Internetdarstellungen publizieren und der "Realität im wirklichen Leben". Nach wie vor gibt es für jede "Sozialleistung" eine "zuständige Behörde", die über die Anträge und Leistungen entscheidet. Und zumindest bei der Rentenversicherung wird noch nicht viel mit dem "persönlichen Budget" gearbeitet. In der Praxis wären ja auch viele Kunden überfordert, wenn man Ihnen einen bestimmten Betrag für die Kur "zuteilen" würde, mit dem Sie die Kurklinik, die Ärzte, die Anwendungen, die Therapien, das Essen, etc. bezahlen müssten und jeden Preis jeder Massage individuell verhandeln müssen. Und noch Preise vergleichen ob die Klinik X am Tag um 2 € billiger ist als die Klinik Y. Wahrscheinlich wäre der Preis, der heute nach altem System für 3 Wochen Reha reicht, bei vielen mit PB schon nach einer Woche aufgebraucht, für alle möglichen wichtigen Leistungen... Mein Rat: vergessen Sie es! und besprechen mit Ihrem Arzt, welche Arbeitsmöglichkeiten der für Sie sieht. Ist keine Arbeit möglich, können Sie ja "Ihre Rente", "Ihr ALG 2" oder das, was Sie an Geldleistung bekommen als "Ihr Budget" bezeichnen, das Sie verwenden können wie Sie wollen - da rdet Ihnen heute schon niemand rein:-))
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