Hallo Paulchen,
ein Persönliches Budget nach dem SGB XII gibt es nur für nicht erwerbsfähige Hilfebedürftige. Bei Ihnen und Ihrer Frau geht es aber laut Ihrer Schilderung vor allem auch darum die Erwerbsfähigkeit wiederherzustellen, somit fallen Sie unter die Regelung im SGB IX. Hier ist vorrangig die Deutsche Rentenversicherung zuständig. Ich rate Ihnen deshalb einen Antrag auf Persönliches Budget bei Ihrem zuständigen Rentenvericherungsträger zu stellen. Das Persönliche Budget ist allerdings ausschließlich für Reha-Leistungen zu verwenden.