Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Pension abzüglich Rente?

von Rauh03.02.2010 | 17:31
3858 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Sehr geehrte Damen und Herren, jetzt hätte ich noch eine Frage: Ist es normal, dass eine Rente in Höhe von 200,--Euro von der Pension (einfacher Dienst) abgezogen wird. Gibt es hierbei nicht eine Pensiongrenze. Wenn man z.B. eine höhere Pension erhält, dann kann man die bereits eingezahlte Rente ja abziehen - aber bei der kleinen Pension! Vielen Dank für die Beantwortung. Gruß Rauh

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Eine ges. Rente wir immer ausgezahlt. Die Pension wir um diesen Betrag gekürzt, wenn Sie als Beamter die Höchstpension bereits erreicht haben (früher 75%). Lediglich freiwillige Beiträge werden nicht angerechnet.

8 Antworten

so ist esam 03.02.2010 | 17:45
..ab ihrem 65 Geburtstag erhalten sie Rente von der DRV falls sie mal Beiträge entrichtet haben und diese Höhe wird von der Pension abgezogen. Ausser sie hätten mal freiwillige Beiträge entrichtet, für diese gibt es dann Rente obendrauf. Mir ergeht es genauso.
Ahaam 03.02.2010 | 17:51
Die Anrechnung nach der Beamtenversorgung kann Ihnen nur die Versorgungsdienststelle erklären - die eig. Rente (eig.Beitrag) geht der Pension (Steuermittel) vor - eine Anrechnung erfolgt erst, wenn die Pension mit Vollversorgung bezogen wird, damit keine 'Überversorgung' eintritt! Diese 200 EUR hat aber der Herr Vater selbst, oder ist die Mutter nun Witwe? Mutters Rente wird auf die Pension von lebenden Vater jedenfalls nicht angerechnet!
Renten-Fachmannam 03.02.2010 | 17:39
Diese Frage kann Ihnen von der Rentenversicherung niemand beantworten. Es ist hier nur bekannt, dass auf eine Beamtenversorgung eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet wird (weil die Versorgungsdienststelle über einen Rentenbescheid informiert werden muss), aber fachliche Auskünfte kann Ihnen nur Ihre Versorgungsdienststelle geben.
Rauham 03.02.2010 | 18:17
Nein - es ist die Vater-Rente. Aber nun hätte ich noch ne Frage - die Rente ist eine freiwillige eingezahlte Rente ("Landwirtschaftsrente" - minimal eingezahlt). Was ich nicht verstehe ist, dass eine Überversorgung. Das kann ja nicht sein, eine (minimale) Pension abzgl. 200 Euro Rente - Was ist da die Überversorgung? Gruß Rauh
so ist esam 03.02.2010 | 18:27
ich hatte damals eine Beratungsstelle der DRV aufgesucht, vielleicht sollten sie sich ebenfalls beraten lassen. Denn freiwillige Beiträge dürfen nicht gegengerechnet werden, so war es zumindest bei mir, aber ich war damals bei der BfA.
Falsches Forumam 03.02.2010 | 19:23
Dies ist ein Forum der Rentenversicherung.Fragen bezüglich Ihrer Pension müssen sie selbstverständlich an Ihre Versorgungsträger richten,von dem Sie Ihre Pension erhalten.
Tschakaam 03.02.2010 | 19:35
Diese Fragen werden bei der sesamstraße beantwortet. Sollte diese nicht zufriedenstellend ausfallen bitte an Löwenzahn.de wenden.
Ahaam 04.02.2010 | 07:41
Der Begriff 'Überversorgung' richtet sich nach den Prozentsätzen - nicht nach der Höhe der Leistung! Beim Zusammenspiel mit Beiträgen zur landwirtschaftlichen Sozialversicherung sollten Sie dennoch den Fall mit der Pensionsstelle klären und sich dort ggf. den Bescheid erläutern lassen!
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026