Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Pension plus Rente weniger als Pension allein?

von Stefan11.11.2025 | 13:31
5409 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Ich (Beamter, Erreichen der Altersgrenze) habe das Schreiben mit der Festsetzung meines Versorgungsbezugs erhalten. Dieses berücksichtigt - nachvollziehbar - nur die ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge meiner Tätigkeit im Beamtenverhältnis. Aus voran gegangenen Tätigkeiten im Angestelltenverhältnis bei anderen Arbeitgebern steht mir auch eine Rente zu, die ich noch beantragen müsste. Eine Frage, die vielleicht etwas merkwürdig klingt: Lohnt es sich immer, beides - Pension wie auch Rente - zu beantragen? Oder ist es rechnerisch möglich, dass ich nach zusätzlicher Beantragung meiner Rentenansprüche (die ich der Versorgungsstelle natürlich angeben werde) durch Verrechnung am Ende monatlich unter den Betrag käme, der mir allein durch die Pension zusteht?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 11.11.2025 | 13:43

Hallo Stefan,

 

eine Schlechterstellung müssen Sie nicht befürchten. Wenn Ihr Ruhegehaltssatz 71,75 % erreicht, wird die gesetzliche Rente 1:1 von der Pension abgezogen. Sollten die 71,75 % nicht erreicht werden, wird mit der gesetzlichen Rente bis zu den 71,75 % "aufgefüllt"; erst wenn Rente + Pension den Pensionswert von 71,75 % übersteigen, wird "abgeschnitten". 

Ein "Wahlrecht" die gesetzliche Rente nicht zu beantragen besteht in aller Regel nicht - Der Dienstherr verpflichtet Sie die bestehenden Anspüche spätestens zu gesetzlichen Regelaltersgrenze zu beantragen. 

 

Besonderheit: Der Beitragszuschuss für privat Krankenversicherte und besondere Anteile der Rente, wie z.B. Anteile aus einem Versorgungsausgleich bei Scheidung oder freiwilliger Beitragszahlungen, finden in keinem Fall Anrechnung bei der späteren Pension. 

In der Regel entsteht Ihnen hierdurch sogar im Anrechnungsfall ein minimaler, monetärer Vorteil. 

 

Für weiterführende Informationen müssen Sie sich allerdings an Ihren Dienstherren wenden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam  

9 Antworten

Rentenschmiedam 11.11.2025 | 13:46
Hallo, m.W. nicht. Die Versorgung wird um den Betrag gekürzt, um den sie zusammen mit der Rente der gesetzlichen RV über dem Höchstversorgungssatz liegt. Das müssen Sie aber nicht hier in einem Forum der Rentenversicherung fragen, weil wir machen diese Anrechnung nicht, sondern Ihre Versorgungsdienststelle. Mit besten Grüßen
JKam 11.11.2025 | 13:53
Die Summe der Rente und der Pension ist immer mindestens so hoch wie die Pension allein. Der Rentenantrag wird sich für den Beamten lohnen, da die Versorgungsstelle dem Beamter - soweit ich weiß - die Pension um den Betrag der Rente auch dann kürzt, wenn er diese nicht beantragt. Im Übrigen wäre für die Klärung nicht die Rentenversicherung sondern der Dienstherrr zuständig. MfG
KSCam 11.11.2025 | 14:03
Selbst wenn die Rente voll angerechnet wird, wäre es steuerrechtlich günstiger Pension + Rente=100% zu haben. Pensionen sind zu 100% steuerpflichtig, Renten momentan zu 83,5%..........wenn die Pension um beispielsweise 100€ gekürzt wird, weil die Rente 100€ beträgt, hat sich das steuerliche Monatseinkommen um 16,5€ reduziert.
Beamter?am 11.11.2025 | 16:29
Traurig, dass Sie als Beamter derart unwissend sind. Da sind die Vorurteile gegenüber Beamten gut zu verstehen.
Sven aus Berlin am 16.02.2026 | 18:46
So ein Blödsinn. Ein Beamter kennt sich gerade NICHT mit Rentenangelegenheiten aus. Warum sollten sich Feuerwehrleute oder Polizisten (=Beamte) besonders gut mit Rente auskennen!?....nur blöde Meinungsmache.....
Patricia Breuherram 01.04.2026 | 20:33
Anscheinend sind Sie nicht richtig informiert. Mir wurden gerade in einem Bescheid die Rentenansprüche voll auf die Abschlagswerte berechnet. Also weit gefehlt mit dem Auffüllen. zusammen mit der Rente erhalte ich nun deutlich weniger, da dies Brutto berechnet wird und ich nach dem Abzug der Steuern deutlich weniger bekomme. Ich werde einen Rechtsanwalt für Pensionsrecht einschalten. Bitte halten Sie sich mit Statements über den Wissenstand von Beamten in Bezug auf das Rentenrecht zurück, wenn Sie selbst nicht wirklich informiert sind.
Patricia Breuherram 01.04.2026 | 20:38
Zitat von Experte/in anzeigen
Dies stimmt so nicht. Ich habe gerade eine volle Anrechnung der gesetzlichen Rente erhalten, obwohl ich schon einen Abschlag im Rahmen der Höchstgrenze habe. Bedingt dadurch, dass die Beträge Brutto berechnet werden, erhalte ich jetzt weniger Netto als zuvor, abgesehen davon, dass die verminderten Pensionsansprüche sich auch noch in den Erhöhungen und Nachzahlungen bemerkbar machen.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026