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Experten-Antwort

Pension plus Rente weniger als Pension allein?

von Stefan11.11.2025 | 13:31
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10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich (Beamter, Erreichen der Altersgrenze) habe das Schreiben mit der Festsetzung meines Versorgungsbezugs erhalten. Dieses berücksichtigt - nachvollziehbar - nur die ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge meiner Tätigkeit im Beamtenverhältnis. Aus voran gegangenen Tätigkeiten im Angestelltenverhältnis bei anderen Arbeitgebern steht mir auch eine Rente zu, die ich noch beantragen müsste. Eine Frage, die vielleicht etwas merkwürdig klingt: Lohnt es sich immer, beides - Pension wie auch Rente - zu beantragen? Oder ist es rechnerisch möglich, dass ich nach zusätzlicher Beantragung meiner Rentenansprüche (die ich der Versorgungsstelle natürlich angeben werde) durch Verrechnung am Ende monatlich unter den Betrag käme, der mir allein durch die Pension zusteht?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Stefan,

 

eine Schlechterstellung müssen Sie nicht befürchten. Wenn Ihr Ruhegehaltssatz 71,75 % erreicht, wird die gesetzliche Rente 1:1 von der Pension abgezogen. Sollten die 71,75 % nicht erreicht werden, wird mit der gesetzlichen Rente bis zu den 71,75 % "aufgefüllt"; erst wenn Rente + Pension den Pensionswert von 71,75 % übersteigen, wird "abgeschnitten". 

Ein "Wahlrecht" die gesetzliche Rente nicht zu beantragen besteht in aller Regel nicht - Der Dienstherr verpflichtet Sie die bestehenden Anspüche spätestens zu gesetzlichen Regelaltersgrenze zu beantragen. 

 

Besonderheit: Der Beitragszuschuss für privat Krankenversicherte und besondere Anteile der Rente, wie z.B. Anteile aus einem Versorgungsausgleich bei Scheidung oder freiwilliger Beitragszahlungen, finden in keinem Fall Anrechnung bei der späteren Pension. 

In der Regel entsteht Ihnen hierdurch sogar im Anrechnungsfall ein minimaler, monetärer Vorteil. 

 

Für weiterführende Informationen müssen Sie sich allerdings an Ihren Dienstherren wenden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam  

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9 Antworten

Rentenschmiedam 11.11.2025 | 13:46
Hallo, m.W. nicht. Die Versorgung wird um den Betrag gekürzt, um den sie zusammen mit der Rente der gesetzlichen RV über dem Höchstversorgungssatz liegt. Das müssen Sie aber nicht hier in einem Forum der Rentenversicherung fragen, weil wir machen diese Anrechnung nicht, sondern Ihre Versorgungsdienststelle. Mit besten Grüßen
JKam 11.11.2025 | 13:53
Die Summe der Rente und der Pension ist immer mindestens so hoch wie die Pension allein. Der Rentenantrag wird sich für den Beamten lohnen, da die Versorgungsstelle dem Beamter - soweit ich weiß - die Pension um den Betrag der Rente auch dann kürzt, wenn er diese nicht beantragt. Im Übrigen wäre für die Klärung nicht die Rentenversicherung sondern der Dienstherrr zuständig. MfG
KSCam 11.11.2025 | 14:03
Selbst wenn die Rente voll angerechnet wird, wäre es steuerrechtlich günstiger Pension + Rente=100% zu haben. Pensionen sind zu 100% steuerpflichtig, Renten momentan zu 83,5%..........wenn die Pension um beispielsweise 100€ gekürzt wird, weil die Rente 100€ beträgt, hat sich das steuerliche Monatseinkommen um 16,5€ reduziert.
Beamter?am 11.11.2025 | 16:29
Traurig, dass Sie als Beamter derart unwissend sind. Da sind die Vorurteile gegenüber Beamten gut zu verstehen.
Sven aus Berlinam 16.02.2026 | 18:46
So ein Blödsinn. Ein Beamter kennt sich gerade NICHT mit Rentenangelegenheiten aus. Warum sollten sich Feuerwehrleute oder Polizisten (=Beamte) besonders gut mit Rente auskennen!?....nur blöde Meinungsmache.....
Patricia Breuherram 01.04.2026 | 20:33
Anscheinend sind Sie nicht richtig informiert. Mir wurden gerade in einem Bescheid die Rentenansprüche voll auf die Abschlagswerte berechnet. Also weit gefehlt mit dem Auffüllen. zusammen mit der Rente erhalte ich nun deutlich weniger, da dies Brutto berechnet wird und ich nach dem Abzug der Steuern deutlich weniger bekomme. Ich werde einen Rechtsanwalt für Pensionsrecht einschalten. Bitte halten Sie sich mit Statements über den Wissenstand von Beamten in Bezug auf das Rentenrecht zurück, wenn Sie selbst nicht wirklich informiert sind.
Patricia Breuherram 01.04.2026 | 20:38
Zitat von Experte/in anzeigenausblenden
Dies stimmt so nicht. Ich habe gerade eine volle Anrechnung der gesetzlichen Rente erhalten, obwohl ich schon einen Abschlag im Rahmen der Höchstgrenze habe. Bedingt dadurch, dass die Beträge Brutto berechnet werden, erhalte ich jetzt weniger Netto als zuvor, abgesehen davon, dass die verminderten Pensionsansprüche sich auch noch in den Erhöhungen und Nachzahlungen bemerkbar machen.
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