Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Pension und Rente

von Conny Kirschner05.11.2010 | 13:16
1727 Ansichten
1 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Ich bin seit 2009 als Beamtin in den vorzeitigen Ruhestand versetzt worden, und erhalte die Mindestpension von knapp 40 %. Nun habe ich mir einen 400,-€ Job , wieder im öffentlichen Dienst gesucht.Monatlich erhalte ich dort so ca. 300,-€. Nun stellt sich die Frage, ob es sich für mich rechnet, die Beiträge freiwillig aufzustocken. In der Zeit als meine drei Kinder geboren wurden, war ich als Beamter beurlaubt. Diese Kindererziehungszeiten spielen bei der Mindestpension keine Rolle. Können diese Zeiten nun auch rückwirkend noch auf eine evtl. Rente angerechnet werden?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Conny,

aufgrund Ihrer geringen Pension gehe ich davon aus, dass Sie eine Versorgung wegen Dienstunfähigkeit erhalten und keine Versorgung wegen Erreichens einer Altersgrenze.

Bei einer Beamtenpension wegen Dienstunfähigkeit sind Sie berechtigt, auf die Versicherungsfreiheit wegen geringfügiger Beschäftigung zu verzichten und so Ihre Rentenbeiträge aufzustocken. Ob sich dies allerdings für Sie rechnet, hängt von Ihrem bisherigen Versicherungsleben ab und kann in diesem Forum nicht beantwortet werden.

Beamte erhalten in der gesetzlichen Rentenversicherung keine Kindererziehungszeit angerechnet, wenn die Zeit der Kindererziehung gleichwertig in der anderen Versorgung berücksichtigt wird. Gleichwertig werden die Kindererziehungszeiten in der Beamtenversorgung während eines Beamtenverhältnisses mit Geburt ab 01.01.1992 berücksichtigt. Dabei ist es unbeachtlich, wie sich die Kindererziehungszeiten speziell bei Ihrer Mindestpension auswirken.

Bitte beachten Sie bitte bei einer möglichen Aufstockung Ihrer Rentenbeiträge, dass die gesetzliche Rente auf die Beamtenversorgung angerechnet werden kann. Auskünfte dazu erteilt Ihnen hierzu Ihre Pensionsfestsetzungsbehörde.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

0 Antworten

Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026