Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Pension und Rente in der Scheidung

von Maggie12.05.2020 | 13:31
859 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Gibt es bei einer Scheidung eigentlich einen nachträglichen Versorgungsausgleich? Mein Partner ist seit Januar Rentner mit 2.100 Euro brutto und ich Pensionärin seit 2 Jahren mit 3.000 Euro brutto. Oder wird jetzt einfach alles zusammengeworfen und durch 2 geteilt.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Maggie,

bei einer Scheidung werden im Rahmen des Versorgungsausgleichs die während der Ehezeit erworbenen Versorgungsanrechte (zum Beispiel Renten- und Pensionsanrechte) zwischen den Ehepartnern hälftig geteilt. Es werden also nicht die gezahlten Leistungen komplett geteilt.

Bei der Halbteilung spielt es keine Rolle, ob jemand bereits eine Leistung bezieht oder nicht.

Maßgebend ist dies gegebenenfalls nur für die Art der Berechnung bei der Ermittlung des Ehezeitanteils. So wird der Ehezeitanteil bei Rentnern gegebenenfalls aus der gezahlten Rente ermittelt, während bei Versicherten, die noch keine Rente beziehen, eine fiktive Rente Gegenstand der Berechnung ist.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

Renteam 12.05.2020 | 13:42
In dem folgenden Link iat das alles beschrieben: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Familie-… Etwas weiter unten, bei "Auswirkungen auf die Rentenhöhe" und "Bereits in Rente" zum Beispiel.
senf-dazuam 12.05.2020 | 13:44
Der Versorgungsausgleich bezieht sich auf die Altersversorgungsansprüche, die in der Ehezeit erworben wurden. Und die werden i.d.R. hälftig geteilt. Es ist nicht so, dass die aktuelle Rente etc. aufgeteilt würde. Aber wenn das ihr beider Ziel ist, kann auch das wohl so geregelt werden. Details dazu sollte ihr Anwalt aus dem Effeff beherrschen. Oder lesen Sie mal die Broschüren der DRV dazu durch: www.drv-bund.de und dann den Suchbegriff "Scheidung" oder "Versorgungsausgleich" nutzen.
W°lfgangam 12.05.2020 | 20:35
Hallo Maggie, was heißt nachträglich? Wenn die/Ihre Scheidung bereits erfolgt/der Versorgungsausgleich früher umgesetzt worden ist - kann auch Jahre/Jahrzehnte her sein - bleibt es so wie ist/damals festgesetzt. Bis einer auf die Idee einer 'Neuberechnung' kommt ...was auch im Alter bei laufenden Versorgungen/Renten möglich ist - und das können dann auch neue 'betroffene' Personen (Witwen/Witwer aus diesen Ansprüchen) noch umsetzten/eine Anpassung nach aktuellem Recht verlangen. Gruß w.
Hallo.am 12.05.2020 | 21:33
Hallo. Bei Ihrem Partner werden die ereichten Punkte in der Ehezeit errechnet und eine Hälfte Ihnen zugerechnet. Bei Pensionen geht das nicht weil es keine festen Werte pro Zeit gibt. Es wird die gesamt erreichte oder fiktiv erreichbare Pension genommen und im Verhältnis Ehezeit zur Gesamtzeit aufgeteilt.Der Anteil Ehezeit wird dann geteilt und dem Partner zugerechnet. Im VersAusglG § 39 bis41.
Maggieam 13.05.2020 | 22:13
Wir sind ja jetzt Rentner bzw. Pensionärin und möchten uns nun scheiden lassen. Deshalb die Frage, ob jetzt noch nachträglich ein Versorgungsausgleich durchgeführt wird oder dies bei Partnern im Rentenalter nicht mehr der Fall ist.
senf-dazuam 14.05.2020 | 08:36
Nochmal: Im Scheidungsverfahren wird geprüft, welche Ansprüche an eine (oder mehrere) Altersversorgung(en) innerhalb der Ehezeit erworben wurden. Diese werden quasi in einen Topf und dann geteilt. Haben Sie erst als Rentner/Pensionäre geheiratet und lassen sich nun als Rentner/Pensionäre wieder scheiden, wird das wohl eine Nullnummer und ist schnell erledigt. Sollte die Ehe schon früher BEstand gehabt haben, dann lesen Sie bitte wieder von oben durch. Danke.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026