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Experten-Antwort

Pensionsalter und Rentenalter

von Jens27.03.2018 | 14:38
547 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ein Polizeibeamter aus Sachsen, welcher im Jahr 2017 mit 60 Jahren und 6 Monaten in Pension geht erhält aufgrund seiner Zeit als Beamter seit 1992 nicht die volle Pension in Höhe von 71,75 Prozent. Der Beamte hat aber zu DDR ebenfalls als Polizeibeamter bzw als Arbeitnehmer gearbeitet. Jetzt meine Frage. Da die gesetzliche Rente erst in voller Höhe mit 65 Jahren und 7 Monaten gezahlt wird fehlen dem Beamten 5 Jahre lang die Rentenzahlungen bis zur maximalen Höhe von 71,75 der Pension. Kann der Beamte daher die gesetzliche Rente schon mit 60 Jahren und 7 Monaten beantragen um dem vorzubeugen?

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

3
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Jens,

kurze, klare (und evtl. schmerzhafte) Antwort => NEIN! Rente ist nicht möglich.

Sie sollten sich aber bitte unbedingt mit Ihrer zuständigen Versorgungsdienststelle in Verbindung setzen. Das Beamtenrecht ist vielfältig, in Bund und Land unterschiedlich, und ich weiß, dass es Versorgungssysteme gibt, in denen (zeitlich begrenzt) ein Bonus oder Zuschlag gezahlt werden kann, weil man Anwartschaften in anderen Systemen (z.B. Rente) hat, die aktuell nicht realisierbar sind.

Ob für den Bereich Polizei in Sachsen solche oder ähnlich Regelungen vorhanden sind, kann ich nicht beurteilen.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Jens,

ich gehe mal davon aus, dass Sie keine 35 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung zurückgelegt haben. Daher ist eine vorzeitige Rentenzahlung leider nicht möglich.

Expertenantwort · 3Deutsche Rentenversicherung

Hallo Jens,

um eine Rente vor Erreichen der Regelaltersgrenze zu erhalten werden 35 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten gefordert. Grundsätzlich können diese auch durch freiwillige Beiträge zusammen kommen. Allerdings könnten Sie - im günstigsten Fall bei Antragstellung bis 03.04.2018 - nur noch Beiträge für 2017 nachzahlen. Damit dürften Sie vermutlich nicht auf die 35 Jahre kommen.

Ggf. beantragen Sie sofort formlos mit einem 2-Zeiler bei Ihrem zuständigen Rententräger die Nachzahlung freiwilliger Beiträge für 2017 und lassen Sie sich schnellstmöglich einen Termin in einer Beratungsstelle der Rentenversicherung geben, um dies zu klären. Den Antrag können Sie ggf. dann auch noch zurücknehmen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

7 Antworten

Klugpuperam 27.03.2018 | 15:05
Regelaltersrente gibt es erst ab 65+X. Mit Sonderregelungen ab 65, aber vorher nicht.
Grokoam 27.03.2018 | 15:05
Jensam 27.03.2018 | 15:11
Das ist mir klar. Mir geht es darum ob ich mit Abzügen schon vorher die gesetzliche Rente beantragen kann. Also mit 60 + X.
KSCam 27.03.2018 | 15:45
Jeder Praktiker wird Ihnen sagen dass Sie die vorgezogene Rente vergessen können, weil nie im Leben 35 Jahre vorliegen. Der Jahrgang 57 (um den gehts wohl) wurde 1992 mit 35 Jahren verbeamtet. Der kann bestenfalls bis dahin 20 Versicherungsjahre haben. Hätte dieser Beamte zeitgleich freiwillige Beiträge gezahlt um mit/ab 63 die gesetzliche Rente zu bekommen, dann hätte er die Frage so nicht ins Forum gestellt. Daher sind zu 99% die Voraussetzungen nicht erfüllt um vor 65+x in Rente gehen zu können.
Jensam 27.03.2018 | 15:25
Danke für die Info. Ich habe noch eine Frage. Wenn ein Beamter freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, zb monatlich den Mindestbeitrag, ist es dann möglich mit der Rente aus diesem Betrag die gesetzliche Rente schon mit 60 + X zu beantragen? Oder ist dies auch erst möglich mit 65 + X?
Jensam 27.03.2018 | 16:15
Danke für die Antworten.
senf-dazuam 28.03.2018 | 10:38
Zitat von Jens anzeigenausblenden
Hallo Jens! Mit 60 bzw. 61 ist ggf. eine Rente für schwerbehinderte Menschen möglich. Liegt diese Eigenschaft nicht vor, dann müssen Sie wohl auf die Regelaltersrente warten. Ansonsten sollten Sie, wenn bereits Zeiten in der Gesetzlichen Rentenversicherung zurückgelegt wurden, eine Rentenauskunft erhalten haben, in der aufgelistet wird, ob die Voraussetzungen für die verschiedenen Rentenarten bereits gegeben sind oder wann sie erfüllt sein könnten ...
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