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Pensionskasse

von Lothar Rochlitz06.05.2012 | 10:37
2165 Ansichten
7 Antworten
Hallo,muß ich bei der Auszahlung meiner Pensionskasse KV/PV Beitrag bezahlen? Danke Lothar!

7 Antworten

Forceam 06.05.2012 | 12:55
Der deutsch Staat ist auch einfach hergegangen und hat meiner Generation einfach Schul - u. Studiumszeiten gestrichen. Was glaubt Ihr, was der deutsche Staat sich noch bei Riester im Nachhinein alles einfallen lassen wird ? Man sollte sich auch angewöhnen, Verträge rückwirkend einfach zu seinem Vorteil umzugestalten, wie unser GROSSES VORBILD ! Force
Geschädigter am 06.05.2012 | 11:37
Ja, leider. Laufzeit hochgerechnet auf 10 Jahre, dann monatliche Zahlungen, voller Beitrag. Unerbittlich!!!! Unabhängig davon, ob man die Beiträge früher selbst bezahlt hat und ob man bereits während der Laufzeit schon die KV-Höchstbeiträge bezahlt hat. Eine derartige nachträgliche ungünstige Änderung von Verträgen kann sich nur ein Staat wie DE leisten. Widerspricht eigentlich allen Gesetzen und Normen in seriösen Ländern.
Schießl Konradam 06.05.2012 | 19:46
Ja, vor allem aber auch die 7,3% die sonst üblich der Arbeitgeber bzw. die Rentenver- sicherung beisteuert. Gesamtbeitrag somit 15,50% plus 1,95 Pflegeversicherung = 17,45% und dies zehn Jahre lang, bei 100.000 Auszahlung immerhin 17,45% für 833,33 monatlich Eu; 145,42 zu den normalen Satz von 10,15% aus der gesetzlichen Bruttorente monatlich. Immer aus 3825 Euro Höchstbetrag mtl. Einziger Trost, die Steuer ist nicht so hoch wie bei der gesetzlichen Rente-50% aufwärts-. Hier gilt die Ertragsanteilbe- steuerung, sogar ermässigt ,beginnend mit 65. Jahren 18%, statt früher 27%.
Gigiam 07.05.2012 | 09:29
Zunächst einmal: Schreiben Sie doch bitte Ihren eigenen Text nicht in das zuvor aufgerufene Zitat. Meine Frage: woher stammen denn die 833,33 Euro? Ich kann in der Fragestellung diesen Betrag nicht finden. Gigi
Schießl Konradam 07.05.2012 | 09:44
Gigi schrieb

Mit dem zitieren klappt es immer noch nicht.

Schreiben Sie doch Ihren eigenen Beitrag nach Wenn auch nicht danach gefragt, sei es zur

Klärung, einfach so gesagt!

Damit verwirren Sie mehr als zur Sache beizutragen.

Wenn Sie klären möchten, dann hätte man wohl sagen können:

Wenn z.B. ein Auszahlung von 100.000 Euro erfolgt ergäbe sich folgende Berechnung. Dann weiß man was Sie meinen.

Gigi

Meine Frage: woher stammen denn die 833,33 Euro? Ich kann in der Fragestellung diesen Betrag nicht finden. 100000 aufgeteilt aufgeteilt für zehn Jahre ergeben jährlich 10000:12 Euro 833,33 monatlich zu 15,5% und 1,95 % Pflege- versicherung. Wenn auch nicht danach gefragt, sei es zur Klärung, einfach so gesagt!
Gigiam 07.05.2012 | 10:07
Mit dem zitieren klappt es immer noch nicht. Schreiben Sie doch Ihren eigenen Beitrag nach Wenn auch nicht danach gefragt, sei es zur Klärung, einfach so gesagt! Damit verwirren Sie mehr als zur Sache beizutragen. Wenn Sie klären möchten, dann hätte man wohl sagen können: Wenn z.B. ein Auszahlung von 100.000 Euro erfolgt ergäbe sich folgende Berechnung. Dann weiß man was Sie meinen. Gigi
W*lfgangam 07.05.2012 | 19:59
> Schreiben Sie doch Ihren eigenen Beitrag nach ...erst dahinter mit der Mausi klicken und dann weiterschreiben, macht es dann wirklich einfach mit Lesen und Inhalt aufnehmen/verstehen - lassen Sie mal Ihren Enkel an die Tasten, um 1 2 3x zu Üben :-) Gruß w.
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