Hallo MZ,
ich kann Ihnen die Auskunft geben, dass der steuerrechtliche Gewinn aus einer Photovoltaikanlage als Hinzuverdienst bei einer vorgezogenen Altersrente oder Erwerbsminderungsrente der gesetzlichen Rentenvericherung berücksichtigt wird (es handelt sich steuerrechtlich um eine selbständige Tätigkeit).
Wie dies bei Pensionen ist, kann ich hingegen nicht sagen. Dafür müssten Sie sich bitte an die Stelle wenden, die die Pension zahlt.