Hallo Anna,
die Experten dieses Forums können lediglich Fragen der gesetzlichen Rentenversicherung beantworten. Fragen zum Beamtenrecht und zu Beamtenversorgungen können hier nicht rechtssicher beantwortet werden. Sollte es sich also tatsächlich aus Witwengeld aus einer vorherigen Beamtentätigkeit Ihres Mannes handeln, können wir Ihre Frage nicht beantworten.
Bei Bezug einer Witwenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung Ihres Mannes, können wir Ihnen mitteilen, dass sowohl Pension, als auch Hinzuverdienst bei einer Witwenrente anrechnungsfähig sind. Eine Anrechnung der Witwenrente bei der Pension wird nicht geschehen. Ob ein Hinzuverdienst Ihre lfd. Pension schmälert ist uns unbekannt. Bitte erkundigen Sie sich hierzu bei Ihrer Versorgungsdienststelle.
Eine pauschale Auskunft über eine starre Hinzuverdienstgrenze ist bei Witwenrenten nicht möglich, da die Einkommensanrechnung hierfür zu kompliziert und von zu vielen Faktoren abhängig ist.
Sie können diese Information allerdings im Rahmen eines Beratungstermins bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger erfragen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
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