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Experten-Antwort

Persönliche Stellungnahme des Partners dem Antrag auf Erwerbsminderungsrente hinzufügen

von Gio25.02.2026 | 09:03
256 Ansichten
14 Antworten
Moin. Meine Partnerin ist schwer an Depressionen erkrankt und seit 3,5 Jahren nicht arbeitsfähig. Reha schon gehabt danach Wiedereingliederung versucht, aber abgebrochen. 2 stationäre Aufenthalte in Fachkliniken. Aktuell schafft sie es nicht mal tagsüber aufzustehen. Ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente läuft, gestellt mit Unterstützung des VDK. Die dramatische Verschlechterung ist da nicht mit eingeflossen. Macht es Sinn wenn ich als Ehepartner noch ein paar beschreibende Sätze an die DRV schreibe?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 25.02.2026 | 14:53

Hallo Gio,

 

üblicherweise kann Ihre Frau im R0215 (Selbsteinschätzungsbogen) weitergehende Angaben machen, die die aktuelle Situation darstellen. Dieser Bogen wird dem ärztlichen Dienst der Rentenversicherung mit den medizinischen Unterlagen vorgelegt. Unterstützen Sie doch Ihre Frau dabei, den R0215 auszufüllen. Wenn das nicht gelingt, fügen Sie den Unterlagen ein freies Schreiben mit Ihren Informationen bei.

 

Den R0215 finden Sie hier: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/R0215.html

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Ihr Expertenteam

13 Antworten

Uriam 25.02.2026 | 09:09
Machen Sie doch was sie wollen, wieviel Sinn das beim jeweils entscheidenden Arzt hat, kann hier keiner sagen.
EMam 25.02.2026 | 09:16
Wenn das Formular R0215 ausgefüllt wurde, ist das ausreichend. Die Einschätzung des Ehepartners ist eher irrelevant.
Fraglicham 25.02.2026 | 09:26
Versetzen Sie sich gedanklich mal in die Lage einer Sachbearbeitung oder eines Prüfarzt....was würden Sie denken, wenn ein Lebenspartner unaufgefordert "seinen Senf dazu" beiträgt ? Wenn schon, dann sollten Sie sich sowas für einen evtl. Widerspruch aufbewahren und mit dem VdK kommunizieren.
Lisaam 25.02.2026 | 09:38
Ich habe gegen die DRV geklagt mit Hilfe des VdK. Das Gutachten des gerichtlich bestellten Gutachters besagt, in meinem Beruf unter 3 Stunden und auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt 6 und mehr Stunden Erwerbsfähig. Ausserdem keine Schicht, nicht auf Leitern, keine Hitze, Kälte, Nässe, kein Akkord , kein Stress etc. Der VdK meint ich soll die Klage zurück nehmen. Aber das würde ja bedeuten ich kann nun meine Arbeit kündigen oder über meine gesundheitlichen Verhältnisse hinaus da weiter arbeiten oder die Agentur für Arbeit bäckt mir einen neuen Job, da es keinen Job gibt der alle diese Kriterien erfüllt. Oder da es aus oben genannten Gründen nicht möglich ist und auf Grund meines Alters steht mir da nicht die Arbeitsmarktrente zu, da unter diesen Vorraussetzungen der Arbeitsmarkt vrrschlossen ist?
Praxisam 25.02.2026 | 09:47
Lisa schrieb

Ich habe gegen die DRV geklagt mit Hilfe des VdK. Das Gutachten des gerichtlich bestellten Gutachters besagt, in meinem Beruf unter 3 Stunden und auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt 6 und mehr Stunden Erwerbsfähig. Ausserdem keine Schicht, nicht auf Leitern, keine Hitze, Kälte, Nässe, kein Akkord , kein Stress etc. Der VdK meint ich soll die Klage zurück nehmen. Aber das würde ja bedeuten ich kann nun meine Arbeit kündigen oder über meine gesundheitlichen Verhältnisse hinaus da weiter arbeiten oder die Agentur für Arbeit bäckt mir einen neuen Job, da es keinen Job gibt der alle diese Kriterien erfüllt. Oder da es aus oben genannten Gründen nicht möglich ist und auf Grund meines Alters steht mir da nicht die Arbeitsmarktrente zu, da unter diesen Vorraussetzungen der Arbeitsmarkt vrrschlossen ist?

Mit 6 Stunden Erwerbsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt haben Sie keinen Rentenanspruch. Insofern ist der Rat, die Klage zurückzunehmen, schon sinnvoll. Und was den Arbeitsmarkt angeht: Mit den genannten Einschränkungen gibt es jede Menge freie Stellen im öffentlichen Dienst an einem Schreibtisch. Dort werden händeringend Leute gesucht. Machen Sie eine Umschulung und bewerben Sie sich. Das einige problematische an Ihren Einschränkungen ist "Stress". Aber mal ehrlich, gibt es irgendeinen Job, wo man keinen Stress hat? Und Stress kann man managen. Wer stressfrei leben will, darf das gerne vom Ersparten tun.
Was soll das?am 25.02.2026 | 12:27
Lisa schrieb

Ja, warum eigentlich keine Umschulung von 3 Jahren. Bin jetzt 58, dann 61, darüber freut sich sicher jeder Arbeitgeber

Ihnen wird eben nichts hinterhergetragen. Sie können noch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt 6 Stunden und mehr arbeiten. Dann jammern Sie hier nicht rum, sondern suchen sich etwas entsprechendes. Da müssen Sie halt Kompromisse eingehen. Viel Geld für wenig Arbeit ist da eben nicht möglich.
Internaam 25.02.2026 | 12:33
Was soll das? schrieb

Ihnen wird eben nichts hinterhergetragen. Sie können noch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt 6 Stunden und mehr arbeiten. Dann jammern Sie hier nicht rum, sondern suchen sich etwas entsprechendes. Da müssen Sie halt Kompromisse eingehen. Viel Geld für wenig Arbeit ist da eben nicht möglich.

Dann wohl wenig Geld für viel Arbeit?? Sie haben ja wohl den Schuss nicht gehört. Jammern tun ja wohl in erster Linie die AMRler, die trotz Leistungsvermögen bis unter 6 Stunden lieber Rente kassieren und sich eben nichts entsprechendes suchen und keime Kompromisse eingehen stattdessen lieber dem zahlenden Volk auf der Tasche liegen
Roniam 25.02.2026 | 12:57
Interna schrieb

Dann wohl wenig Geld für viel Arbeit?? Sie haben ja wohl den Schuss nicht gehört. Jammern tun ja wohl in erster Linie die AMRler, die trotz Leistungsvermögen bis unter 6 Stunden lieber Rente kassieren und sich eben nichts entsprechendes suchen und keime Kompromisse eingehen stattdessen lieber dem zahlenden Volk auf der Tasche liegen

Das kann man nicht verallgemeinern. Nur bei einer auskömmlichen Arbeitsmarktrente kann man sich entspannt zurücklehnen. Wo das nicht der Fall ist, ist man beim Jobcenter angelegt und untersteht auch der Arbeitsvermittlung. Aber Arbeitsmarktrentner werden bevorzugt zu dem Personenkreis gehören, den Fritze überprüft haben möchte.
Praxisam 25.02.2026 | 13:47
Lisa schrieb

Ja, warum eigentlich keine Umschulung von 3 Jahren. Bin jetzt 58, dann 61, darüber freut sich sicher jeder Arbeitgeber

Verstehe, Sie reden sich auf Ihr Alter raus und erwarten, dass die Allgemeinheit Ihren Lebensunterhalt mitfinanziert, obwohl Sie arbeiten können. Sie wollen nicht arbeiten? Kein Problem! Lassen Sie es einfach bleiben. Aber erwarten Sie nicht, von Ihren Mitmenschen durchgefüttert zu werden. Das nämlich dürfen nur diejenigen erwarten, die den Lebensunterhalt nicht aus eigener Kraft bestreiten können. Schunkeln Sie bis zur Altersrente auf eigene Kosten. Niemand hat etwas dagegen. Und ja: Im chronisch unterbesetzten ÖD freut man sich auch über 61-jährige. Jede helfende Hand ist willkommen.
Trolljäger am 25.02.2026 | 14:08
Interna schrieb

Dann wohl wenig Geld für viel Arbeit?? Sie haben ja wohl den Schuss nicht gehört. Jammern tun ja wohl in erster Linie die AMRler, die trotz Leistungsvermögen bis unter 6 Stunden lieber Rente kassieren und sich eben nichts entsprechendes suchen und keime Kompromisse eingehen stattdessen lieber dem zahlenden Volk auf der Tasche liegen

@Maximiliane nennt sich jetzt @Interna und ist genau das Gegenteil. Kein Wissen, sondern nur polemischer Mist. Völlig uninteressant. Du kannst Dich nennen wie Du willst, allein Dein begrenzter Sprachschatz und die schon berüchtigte Unkenntnis der Rentenmaterie verraten Dich.
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