Guten Tag,
ob sie grundsätzlich Anspruch auf Leistungen des Integrationsamtes haben, kann in diesem, Forum leider nicht beantwortet werden. Wir bitten Sie daher, diese Frage beim Integrationsamt zu stellen.
Sollten Sie Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente haben, weil Sie bereits vor Erfüllung der allgemeinen Wartezeit voll erwerbsgemindert waren und seitdem ununterbrochen voll erwerbsgemindert sind und die Wartezeit von 20 Jahren erfüllt haben, wird Ihr Arbeitsentgelt aus der WfbM nicht auf diese angerechnet.
Ob die Leistungen ggf. aus dem Integrationsamt angerechnet werden, muss bei der zuständigen Rentenversicherung geprüft werden.
Daher bitte ich Sie bei der Servicenummer: 0800 1000 4800 ein Termin zu vereinbaren, um Ihr Anliegen zu klären.
Mit freundichen Grüßen
Was meinen Sie genau mit Rentenschädlich ? Der Bezug von Leistungen aus dem Integrationsamt und gleichzeitiger Bezug von einer Erwerbsminderungsrente ? Ich verstehe Ihre Frage leider nicht.
Arbeitsentgelt aus Integrationsprojekten könnten grundsätzlich auf die Erwerbsminderungsrente angerechnet werden. Um dies genau zu prüfen, bitte ich Sie wie bereits oben beschrieben einen Beratungstermin unter der angegebenen Nummer zu vereinbaren.
Arbeitsentgelt aus Integrationsprojekten könnten grundsätzlich auf die Erwerbsminderungsrente angerechnet werden. Um dies genau zu prüfen, bitte ich Sie wie bereits oben beschrieben einen Beratungstermin unter der angegebenen Nummer zu vereinbaren.
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