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Experten-Antwort

persönlicher Vomhundertsatz in Vorschrift §311 SGB VI

von ZuJungDafür15.11.2016 | 17:08
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3 Antworten

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Hallo zusammen, kann jemand erklären, was es mit dem "persönliche Vomhundertsatz" in der Vorschrift des §311 SGB VI aufsich hat? Vermute, das war eine Berechnungskomponente nach dem AVG/RVO Recht vor 1992, aber wirklich informatives dazu konnte ich nicht finden. Danke für Licht ins Dunkel!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo ZuJungDafür,

bei der gesetzlichen Grundlage des § 311 Sozialgesetzbuch - Sechstes Buch- ( SGB VI ) geht es um die Anrechnung von Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung auf eine zeitgleich zustehende Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung.

§ 311 SGB VI regelt Ansprüche, die vor dem 01.01.1992 bestanden haben und darüber hinaus vorliegen.

Der persönliche Vomhundertsatz ist ein Berechnungsfaktor für die Ermittlung der Rentenhöhe, maßgeblich für die Rentenberechnung vor dem 01.01.1992.

Er errechnet sich, indem im ersten Schritt die errechten Werteinheiten durch die Rentenbemessungsgrundlage geteilt werden.

Im zweiten Schritt wird das Ergebnis durch die individuellen Versicherungsjahre geteilt.

Das Ergebnis ist der persönliche Vomhundertsatz.

Für Ansprüche, die ab dem 01.01.1992 entstehen, gilt die gesetzliche Grundlage des § 93 SGB VI.

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2 Antworten

W*lfgangam 15.11.2016 | 19:09
Hallo ZuJungDafür, zumindest geht es ausschließlich um die Kombination 'normale' Rente und Rente aus der Unfallversicherung: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__311.html Wenn dem so ist, könnte diese Arbeitsanweisung der DRV Ihnen weiterhelfen: http://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_… Gruß w.
Jonnyam 18.11.2016 | 14:23
Der persönliche Vomhundertsatz ist dann doch wohl eher der Wert, der sich ergibt, wenn man die Summe der Werzeinheiten durch die ihnen zugrundeliegenden Monate teilt und das auf 2 Stellen gerundete Ergebnis mit 12 auf einen Jahreswert umrechnet. Vervielfältigt man diesen Prozentsatz mit der allgemeinen Bemessungsgrundlage, erhält man die Persönliche Bemessungsgrundlage meint jedenfalls für alle, die dafür zu jung sind Mit freundlichen Grüßen Jonny
Deutsche Rentenversicherung
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