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Experten-Antwort

Personalstelle Krankenhaus Entlassungsberichtt

von Sisi26.02.2025 | 10:48
219 Ansichten
9 Antworten
Hallo, meine Personalstelle fordert von mir den ausführlichen Entlassungsbericht, nachdem ich aus dem Krankenhaus entlassen wurde. Ist sie dazu berechtigt? Die Einweisung erfolgte vom Amtsarzt. Vielen Dank! LG Sisi

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 26.02.2025 | 10:56

Hallo Sisi,

hier können nur Fragen im Rahmen des Rentenrechts beantwortet werden. BItte wenden Sie sich hinsichtlich Ihrer Frage an Ihre Arbeitnehmervertretung.

Experten-Antwortam 26.02.2025 | 10:59

Krankenhausentlassungsberichte liegen dem Rentenversicherungsträger regelmäßig nicht vor; Ihre Anfrage bezieht sich auf mögliche Rechte & Pflichten aus dem Beschäftigungsverhältnis, hierzu können wir keine Aussagen treffen. 

 

Anbei ein Link, falls es um einen ärztlichen Entlassungsbericht einer Reha-Einrichtung handelt und diese Reha-Maßnahme über den Rentenversicherungsträger durchgeführt wurde: 

 

Klassifikationen & Dokumentationshilfen | Weitergabe des Reha-Entlassungsberichts an Dritte | Deutsche Rentenversicherung

 

7 Antworten

Du meine Güte am 26.02.2025 | 10:51
Falsches Forum
xabam 26.02.2025 | 11:10
Fragen sie nach bei der 'Personalstelle', welche Informationen genau und wofür benötigt werden. Wenden sie sich an ihre Krankenkasse, Betriebsrat oder einen Sozialhilfeverein. M.E. darf der Arbeitgeber keine gesundheitlichen Daten fordern. Evtl. darf aber der Betriebsarzt diese bekommen, aber nicht direkt weitergeben. Das kann wichtig sein für die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, z.B. um entsprechende Anpassungen ihres Arbeitsplatzes zu vereinbaren.
Arbeitsrecht macht die DRV nichtam 26.02.2025 | 12:20
Der medizinische Entlassungsbericht mit allen Befunden, Diagnosen und Prognosen geht Ihren Arbeitgeber natürlich absolut nichts an! Wenn es um die Ausgestaltung bzw. Anpassung Ihres Arbeitsplatzes gehen sollte, kann höchstens der Betriebsarzt eingebunden werden. Aber auch der unterliegt der ärztlichen Schweigeplicht gegenüber dem Arbeitgeber und davon sollten Sie ihn auch nicht entbinden (also nichts unterschreiben!).
Kam 26.02.2025 | 12:34
Die wittern Morgenluft und hoffen das sich gesundheitlich etwas findet, um Sie loszuwerden. Es geht Ihre Personalstelle überhaupt nichts an, warum Sie eine Krankmeldung hatten. Sollten Sie in einem Krankengespräch eröffnet haben, dass Sie stationär im Krankenhaus waren, hat der Grund trotzdem nicht zu interessieren. Sollte es Bedenken wegen der weiteren Berufsausübung geben, kann man lediglich eine ärztliche Tauglichkeitsuntersuchung auf den Weg bringen, bspw. beim Betriebsarzt. Der gibt aber auch keine Diagnosen preis.
Schadeam 26.02.2025 | 19:21
Hier wird wieder mal gerätselt und vermutet ohne Hintergründe zu kennen. Wenn @Sisi wieder pünktlich und korrekt Ihre bisherige Arbeit macht, gäbe es doch gar keinen Grund für die Personalstelle den Bericht sehen zu wollen. Was steckt also wirklich dahinter? Antwort: können wir hier nicht wissen. Fazit: keine Rentenfrage, also auch keine zielführende Antwort, ganz einfach
Maxam 26.02.2025 | 22:13
Schade schrieb

Hier wird wieder mal gerätselt und vermutet ohne Hintergründe zu kennen.

Wenn @Sisi wieder pünktlich und korrekt Ihre bisherige Arbeit macht, gäbe es doch gar keinen Grund für die Personalstelle den Bericht sehen zu wollen.

Was steckt also wirklich dahinter? Antwort: können wir hier nicht wissen.

Fazit: keine Rentenfrage, also auch keine zielführende Antwort, ganz einfach

"Wenn @Sisi wieder pünktlich und korrekt Ihre bisherige Arbeit macht, gäbe es doch gar keinen Grund für die Personalstelle den Bericht sehen zu wollen." Es kann 100 andere Gründe geben. Der Grund könnte auch sein, dass ein Amtsarzt sie eingewiesen hat und angezweifelt wird, dass sie gesund und arbeitsfähig ist. Aber einen Anspruch auf "Gesundschreibung" hat ein Arbeitgeber nicht!
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