Hallo Sisi,
hier können nur Fragen im Rahmen des Rentenrechts beantwortet werden. BItte wenden Sie sich hinsichtlich Ihrer Frage an Ihre Arbeitnehmervertretung.
Krankenhausentlassungsberichte liegen dem Rentenversicherungsträger regelmäßig nicht vor; Ihre Anfrage bezieht sich auf mögliche Rechte & Pflichten aus dem Beschäftigungsverhältnis, hierzu können wir keine Aussagen treffen.
Anbei ein Link, falls es um einen ärztlichen Entlassungsbericht einer Reha-Einrichtung handelt und diese Reha-Maßnahme über den Rentenversicherungsträger durchgeführt wurde:
Hier wird wieder mal gerätselt und vermutet ohne Hintergründe zu kennen.
Wenn @Sisi wieder pünktlich und korrekt Ihre bisherige Arbeit macht, gäbe es doch gar keinen Grund für die Personalstelle den Bericht sehen zu wollen.
Was steckt also wirklich dahinter? Antwort: können wir hier nicht wissen.
Fazit: keine Rentenfrage, also auch keine zielführende Antwort, ganz einfach
Hier wird wieder mal gerätselt und vermutet ohne Hintergründe zu kennen.
Wenn @Sisi wieder pünktlich und korrekt Ihre bisherige Arbeit macht, gäbe es doch gar keinen Grund für die Personalstelle den Bericht sehen zu wollen.
Was steckt also wirklich dahinter? Antwort: können wir hier nicht wissen.
Fazit: keine Rentenfrage, also auch keine zielführende Antwort, ganz einfach
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