Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Pfändung von Übergangsgeld

von rainer141117.01.2008 | 17:53
4361 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Sehr geehrte Damen und Herren Vom 01.-06.12. 2007 habe ich Übergangsgeld vom DRVB und vom 07.12.-31.12.2007 habe ich ALG I von der Arbeitsagentur erhalten.Aus dem Gesamtbetrag ergibt sich unstrittig kein pfändbarer Betrag. Der DRVB vertritt die Auffassung, dass kein Gesamteinkommen zu ermitteln sei, da die Leistung von unterschiedlichen Leistungsträgern erbracht wurde. Er hat ausschließlich den 6-Tageszeitraum betrachtet und den hieraus ermittelten pfändbaren Bertrag an den Gläubiger überwiesen. Ist diese Vorgehensweise rechtens? Für Ihre Antwort bedanke ich mich im voraus. MfG

3 Antworten

Schiko.,am 18.01.2008 | 06:42
Verstehe ich es richtig, nicht bei den leistungs- trägern wurde gepfändet sondern das bank- guthaben. Gerade deswegen, weil vermutlich die zwei be- träge nach ablauf von sechs tagen noch am konto waren, mußte die bank den pfändungs und über- weisungsbeschluß bedienen. MfG.
rainer1411am 18.01.2008 | 08:46
es wurde keine Kontopfändung vorgenommen, sondern der Betrag wurde bei der DRVB gepfändet und die hat m.E. zu Unrecht einen Pfändungsbetrag ermittelt und an den Gläubiger überwiesen.
Rosannaam 18.01.2008 | 10:49
Es trifft tatsächlich zu, dass neben Renten auch andere Geldleistungen der RV wie das Übergangsgeld (aber keine Dienst- und Sachleistungen) nach § 54 SGB I gepfändet werden können, wenn der Pfändungsfreibetrag nach der Tabelle zu § 850c ZPO überschritten wird. Bei einem mtl. Nettoeinkommen AB 990,- EUR können bei KEINEN unterhaltsberechtigten Personen mtl. 3,40 EUR gepfändet werden, bei mtl. 1360,- bei EINER unterhaltsberechtigten Person mtl. 2,05 EUR!!! Lag das tägliche (Netto-)Übergangsgeld über dem tgl. Betrag von (990,- : 30 = ) 33,- EUR bzw. (1360,- : 30 = ) 45,33 EUR, kann 1/30 des pfändbaren Betrages gepfändet werden. Das ist bei diesen Beispielen ein "Kleckerlesbetrag". Wurde aber über einen längeren Zeitraum als diese 6 Tage, z.B. für 4 Wochen, Übergangsgeld gezahlt, wird das mtl. Übergangsgeld berücksichtigt (tgl. ÜG x 30 Tage). Sofern Ihnen die Pfändung aus og. Gründen zu hoch oder als nicht gültig erscheint, klären Sie das bitte direkt mit der DRVB ab. Dies ist hier im Forum schlecht möglich. MfG Rosanna.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026