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Experten-Antwort

Pfändungsgrenze

von Ina03.03.2015 | 10:32
1122 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, mein geschiedener Ehemann zahlt für unsere minderjährige Tochter keinen Unterhalt. Nun habe ich erfahren, dass er eine Erwerbsminderungsrente beantragt hat. Kann - im Falle der Bewilligung - ein Teil dieser Rente gepfändet werden? Wie hoch ist derzeit der Pfändungsfreibetrag und wo kann man diese Grenzbeträge nachlesen? Herzlichen Dank!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag Ina,

eine Rente wegen Erwerbsminderung ist als laufende Geldleistung generell pfändbar.

Die Pfändung ist eine Form der Zwangsvollstreckung und richtet sich nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung (ZPO), also allgemein nach zivilrechtlichen Vorschriften .

Deshalb sollten Sie sich mit entsprechenden Fragen zur Pfändung, dem dazugehörigen Verfahren und auch zu den von Ihnen angesprochenen Pfändungsfreigrenzen gem. § 850c ZPO an einen Experten für Zivilrecht wenden.

In diesem Zusammenhang sei auf eine Unterhaltsvorschusszahlung nach dem Unterhaltsvorschussgesetz als möglicher Leistung der öffentlichen Hand hingewiesen.

Ob und inwieweit Anspruch auf diese öffentliche Leistung in Ihrem Fall besteht, klären Sie bitte mit der zuständigen Unterhaltsvorschusskasse. Diese ist häufig als spezielle Stelle beim kommunalen Jugendamt angesiedelt.

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8 Antworten

Muttiam 03.03.2015 | 11:07
Hallo Ina Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass dem noch Ehemann ein Selbsterhalt von 1.100,00 Euro bleiben muss. Sollte er eine gute Rente erhalten, wäre alles, was über den Selbsterhalt hinaus geht pfändbar. Vielleicht hilft es Ihnen weiter. VG
Papiam 03.03.2015 | 11:16
hallo Mutti, - kurzes Update die Werte der Düsseldorfer Tabelle werden zum 01.01. eines jeden ungeraden Jahres angepasst. http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_tabelle/in… Im Übrigen: Die Pfändungstabelle nach § 850 c ZPO wird zum 01.07. eines jeden ungeraden Jahres angepasst.
W*lfgangam 03.03.2015 | 22:33
Ergänzende Info/Link: http://www.unterhalt.net/kindesunterhalt/unterhaltsvorschuss.htm… Und ja, das örtliche Jugendamt hilft da weiter. Gruß w.
Konrad Schießlam 04.03.2015 | 05:36
Verehrte Ina, bei Google "Neue Pfändungsfrei- grenzen" eingeben. Dann können Sie ein- schlägisches ausdrucken, auch die noch bis 30.06.2015 geltende Pfändungstabelle. MfG.
herbieam 04.03.2015 | 09:48
Wenn man sich so ausplündern lassen muss, braucht sich niemand mehr wundern, warum keiner mehr Kinder haben möchte !
Konrad Schießlam 04.03.2015 | 11:56
Man kann dies auch anders sehen. Wenn Väter ihren Verpflichtungen nicht nachkommen,braucht man sich nicht wundern wenn immer weniger Mütter sich dazu bereit erklären. MfG.
=//=am 04.03.2015 | 13:22
mein geschiedener Ehemann zahlt für unsere minderjährige Tochter keinen Unterhalt. Erwerbsminderungsrente ein Teil dieser Rente gepfändet werden?
Wenn man sich so ausplündern lassen muss, braucht sich niemand mehr wundern, warum keiner mehr Kinder haben möchte !
Ach ja, und wenn Sie nicht geschieden sind und Kinder haben, wer zahlt denn dann den Unterhalt? Würden Ihre Kinder dann nichts zu essen, keine Kleidung, rein gar nichts bekommen? Wieder mal so ein Quatsch und ich hoffe, Sie haben keine Kinder. Diese und die Mutter hätten mein vollstes Mitgefühl.
herbieam 04.03.2015 | 17:03
Scheiden, kein Unterhalt zahlen, am sozialen Ende und mittendrinn soll ein Kind erzogen werden. Viele sollten zuerst einen Führerschein fürs Leben machen bevor es zum Rosenkrieg kommt und einem Kind den denkbar schlechtesten Start mit auf Leben geben. Nicht nur Väter verlassen die Familie, auch die Frauen gehen oftmals nur mal schnell Zigaretten holen und kommen nie wieder.
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