Guten Tag Ina,
eine Rente wegen Erwerbsminderung ist als laufende Geldleistung generell pfändbar.
Die Pfändung ist eine Form der Zwangsvollstreckung und richtet sich nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung (ZPO), also allgemein nach zivilrechtlichen Vorschriften .
Deshalb sollten Sie sich mit entsprechenden Fragen zur Pfändung, dem dazugehörigen Verfahren und auch zu den von Ihnen angesprochenen Pfändungsfreigrenzen gem. § 850c ZPO an einen Experten für Zivilrecht wenden.
In diesem Zusammenhang sei auf eine Unterhaltsvorschusszahlung nach dem Unterhaltsvorschussgesetz als möglicher Leistung der öffentlichen Hand hingewiesen.
Ob und inwieweit Anspruch auf diese öffentliche Leistung in Ihrem Fall besteht, klären Sie bitte mit der zuständigen Unterhaltsvorschusskasse. Diese ist häufig als spezielle Stelle beim kommunalen Jugendamt angesiedelt.