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Experten-Antwort

Pflege

von Schäfer24.03.2018 | 10:14
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6 Antworten

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Hallo, meine Frau kann im nächsten Jahr in Altersrente für besonders langjährig Versicherte gehen. Meine Frau pflegt unsere Tochter, bekommt dafür Jahr für Jahr Rentenbeitragszahlung von der Pflegekasse. Habe jetzt gehört, dass die Pflegekassen bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze weiter Rentenbeiträge zahlt. Somit müsste sich die Rente meiner Frau beim Erreichen der Regelaltersrente erhöhen. Habe ich das richtig verstanden oder muss meine Frau eine andere Form Rente (Teilrente Flexrente) beantragen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo die Damen und Herren,

vielen Dank für die Unterstützung aller Forenteilnehmer.

Hier sind z.B. alle wesentlichen Antworten bereits gegeben worden.

Bis zur Regelaltersgrenze gibt´s (ohne weiteres zutun) weiterhin Beiträge/Gutschriften über die Pflegekasse (diese wirken sich mit Erreichen der Regelaltersgrenze aus und führen ab hier zu einem Rentenplus).

Nach Erreichen der Regelaltersgrenze gibt es diese Pflegekassenbeiträge nur noch wenn eine Teilrente (99% ist eine Teilrente) bezogen wird. Diese weiteren Beiträge werden jeweils zum 01.07. des Folgejahres gutgeschrieben (für die dann entrichteten Beiträge des vorangegangenen Jahres). Also jährlich zum 01.07. ein weiteres Rentenplus.

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5 Antworten

Klugpuperam 24.03.2018 | 10:23
Sie haben schon richtig verstanden. Ihre Frau kann eine Vollrente beziehen und die Pflegekasse muss Beiträge zahlen bis die Regelaltersgrenze erreicht ist. Ab da sollte Ihr Frau über eine 99%ige Teilrente nachdenken, dann müsste die Pflegekasse auch über die Regelaltersgrenze hinaus Beiträge leisten.
Schäferam 24.03.2018 | 12:25
Hallo Erst mal vielen Dank für ihre schnelle Antwort. Damit ich es richtig verstehe noch mal zusammengefasst. Meine Frau beantragt die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Die Pflegekasse zahlt weiter Beiträge bis zur Regelaltersgrenze. Ab der Regelaltersgrenze eine Teilrente 99% beantragen. Somit zahlt die Pflegekasse weiter Beiträge.Wie lange geht das dann? Muss sie dann irgendwann die endgültige Rente beantragen? Danke
Klugpuperam 24.03.2018 | 12:39
Wenn die Pflege nach Erreichen der Regelaltersgrenze irgendwann endet (weil man es anders organisiert), dann teilt man dies der Rentenversicherung mit und beantragt dann die Zahlung der bisherigen Rente (wieder) als Vollrente. Geht alles formlos.
Fastrentneram 24.03.2018 | 16:34
Vor allem sollte sich Ihre Frau bei Erreichen der Regelaltersrente beraten lassen, ob es sinnvoll ist auf ein Prozent der Rente zu verzichten, um die Rente durch die Beiträge der Pflegekasse zu erhöhen. Hier sollte Sie dann bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der DRV vorsprechen.
Schäferam 24.03.2018 | 22:04
Noch mal Danke für die Info.
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