Hallo die Damen und Herren,
vielen Dank für die Unterstützung aller Forenteilnehmer.
Hier sind z.B. alle wesentlichen Antworten bereits gegeben worden.
Bis zur Regelaltersgrenze gibt´s (ohne weiteres zutun) weiterhin Beiträge/Gutschriften über die Pflegekasse (diese wirken sich mit Erreichen der Regelaltersgrenze aus und führen ab hier zu einem Rentenplus).
Nach Erreichen der Regelaltersgrenze gibt es diese Pflegekassenbeiträge nur noch wenn eine Teilrente (99% ist eine Teilrente) bezogen wird. Diese weiteren Beiträge werden jeweils zum 01.07. des Folgejahres gutgeschrieben (für die dann entrichteten Beiträge des vorangegangenen Jahres). Also jährlich zum 01.07. ein weiteres Rentenplus.
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