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Experten-Antwort

Pflege- 10 Tage Freistellung Arbeitgeber

von Gabi Jordan20.10.2017 | 15:35
465 Ansichten
5 Antworten
Guten Tag, eine Frage hier betr. Pflege, denke Rente u Pflege ist ja nicht so weit entfernt. Hoffe Schade schreibt nicht wieder, kaufen sie die Butter beim Friseur. Also,ich arbeite 20 Std. Woche, Montag, Freitag u Samstag.Bin eingetragen als Pflegeperson bei Schwiegermutter, mein Mann Rentner unterstützt mich. Mein Mann ist zur Zeit krank Bandscheibe, darf nicht heben. Jetzt meine Frage, wie ist das mit den 10 bezahlten Tagen im Jahr? Wie gehe ich vor, Bescheinigung vom Arzt für meinen Mann? Dazu zum Arbeitgeber, bekommt der das Geld wieder von der Pflegekasse? Wird diese Leistung zusätzlich gezahlt, diese Zusatzleistung 125 Euro pro Monat haben wir dieses Jahr schon für die Kurzzeitpflege eingesetzt. Können für die 10 Tage nur die Arbeitstage eingesetzt werden,? oder geht das fortlaufend?Also,ab Montag 1o Tage, obwohl es dann nur 4 Arbeitstage sind? Danke für Auskunft

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 23.10.2017 | 07:44

Hallo Gabi Jordan,

bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir diese Frage im Forum der Rentenversicherung nicht beantworten können.

4 Antworten

Schadeam 20.10.2017 | 18:03
Keine Sorge ich erwähne heute weder Butter noch Friseur, etc. Dennoch ist das eine Frage die Sie mit der Pflegekasse und nicht mit den Mitarbeitern der DRV klären sollten. Das ist einfach nicht das Aufgabengebiet eines DRV Beraters über Einzelheiten der Pflegeversicherung Auskünfte zu geben.
Schade01am 20.10.2017 | 16:25
Ohja, sie sagen es. Die Rente und Pflege sind nicht weit voneinander entfernt. Fast alle Rentner werden Pflegefall. Und im übrigen werden Sie bestimmt nicht die Butter beim Friseur kaufen.
Genervteram 20.10.2017 | 19:13
Mich würde wirklich mal Ihr Gedankengang interessieren, warum Sie Ihre Frage in einem Rentenforum stellen.
Werner67am 23.10.2017 | 07:27
Meinen Sie das Pflegeunterstützungsgeld? Das wird auf Antrag von der Pflegekasse gezahlt; allerdings nicht jedes Jahr 10 Tage, sondern nur einmalig pro zu pflegender Person in einer akuten Pflegesituation. Wenn also ein naher Angehöriger z.B. durch einen Schlaganfall o.ä. plötzlich zum Pflegefall wird und Sie brauchen Zeit, um die Pflege zu organisieren, können Sie sich von der Arbeit freistellen lassen und Pflegeunterstützungsgeld beantragen. Fragen dazu sollten Sie bei der Pflegekasse stellen. Gruß Werner
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