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Experten-Antwort

Pflege bei Erwerbsminderung Eltern und selbst!

von Tom22.10.2025 | 15:29
292 Ansichten
11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag. Ich (55,m,ledig, volle EMR) wohne im Elternhaus. Eltern werden immer mehr zum Pflegefall. Bislang konnte ich helfen. Aber jetzt (PS2) wird es zu viel für mich. Welche Unterstützung kann ich für mich und meine Eltern anfordern? Ambulante Pflegekraft reicht zeitlich nicht aus. Vorallem in der Nacht. Pflegeheim ist nicht finanzierbar bzw nicht gewollt. Eltern bestehen auf Pflege zuhause (solange es geht). Ich selbst werde auch immer mehr zum Pflegefall durch Krankheit. Besten Dank

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 23.10.2025 | 10:14

Hallo Tom,

 

Für Ihre Situation mit den pflegebedürftigen Eltern und der eigenen, eingeschränkten Belastbarkeit gibt es verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten :

 

- ambulante Pflegehilfe : Sie können einen ambulanten Pflegedienst beauftragen, der die Pflege zu Hause übernimmt. Diese können pflegerische Leistungen, Hilfe im Alltag und auch Nachtpflege umfassen.

 

- Verhinderungspflege : Sie können stunden-oder tageweise Entlastung durch Pflegekräfte beantragen, wenn Sie selbst nicht mehr pflegen können, zum Beispiel wäre dies eine gute Option für kurzfristige Auszeiten.

 

- Pflegegeld : Wenn Angehörige zu Hause pflegen, erhalten Sie Pflegegeld als Anerkennung und finanzielle Unterstützung.

 

- Tages-und Nachtpflege : Teilstationäre Pflegeangebote können ergänzend helfen, zum Beispiel für die Nachtbetreuung.

 

- Kurzzeitpflege : Diese kann sinnvoll für vorübergehende stationäre Pflege, zum Beispiel zur Entlastung, oder in Krisenzeiten, sein.

 

- Entlastungsbetrag : Dieser Betrag beträgt im Jahr 2025 131 Euro monatlich und dient auch dazu, zusätzliche Hilfen und Bedarfe zu finanzieren.

 

Diese Leistungen hängen vom Pflegegrad Ihrer Eltern ab und werden über die Pflegeversicherung bei der zuständigen Krankenkasse beantragt. Eine Beratung bei der Pflegekasse, dem Pflegestützpunkt Ihrer Region oder bei Sozialverbänden wie dem Sozialverband Deutschland (SoVD) oder dem Sozialverband VdK Deutschland e.V. (VdK) ist empfehlenswert, um die passende Unterstützung zu organisieren.

 

Alle diese Leistungen können entlasten und helfen, die Pflege zu Hause so lange wie möglich zu sichern.

 

Ergänzend möchten wir noch mitteilen, dass auch Sie selbst, sofern Sie durch die Pflegekasse als Pflegeperson für Ihre Eltern anerkannt sind, Leistungen durch die Pflegekasse erhalten, hierdurch können Sie unter anderem zusätzliche Rentenansprüche erwerben, beziehungsweise Ihre spätere Altersrente aufstocken und auch weitere Unterstützung durch die Pflegekasse erhalten.

 

Da Sie hier aber anführten, dass Sie durch die Pflege Ihrer Eltern an die eigenen, gesundheitlichen Grenzen stoßen, kommt dies wahrscheinlich in Ihrem Fall eher nicht in Betracht. Aber auch hierzu können Sie sich zum Beispiel in Ihrem regionalen Pflegestützpunkt beraten lassen, oder durch die Pflegekasse Ihrer Eltern.

 

Mit diesen Ausführungen hoffen wir, Ihnen hier erst einmal weitergeholfen zu haben.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam

10 Antworten

Renten-, kein Pflegeforum!am 22.10.2025 | 15:37
Nur weil Sie eine Erwerbsminderungsrente beziehen, ist doch die Rentenversicherung für Ihre Fragen nicht zuständig. Dies ist kein Pflegeberatungsforum. Wenden Sie sich an Pflegestützpunkte oder die zuständige Pflegekasse.
Elizaam 22.10.2025 | 16:37
Eltern bestehen auf Pflege zu Hause durch dich? Zieh einfach aus.
Max Mustermannam 22.10.2025 | 17:06
PS2 gibt es nicht mehr. Und wer hat die ehemalige PS2 ? Für die Beantwortung solcher Fragen sind neben der Pflegekasse die Pflegestützpunkte da und auch die Verbraucherzentrale kann beraten, nicht aber die DRV. Falls Sie selbst einen Pflegegrad haben...von wem werden Sie denn gepflegt ?
Maximiliane am 22.10.2025 | 17:32
24h Pflege Einfach mal googeln
Elizaam 22.10.2025 | 18:03
Nö, Zitat: "bei Pflegegrad 2 geht man davon aus, dass täglich etwa 3 Stunden Unterstützung erforderlich sind. Davon sind mindestens 2 Stunden für die Grundpflege, also Mobilität, Körperpflege und Ernährung, vorgesehen. " https://pflegeantrag.de/pflegegrad-2-wieviel-stunden-pflege-pro-… Und das wird einmal für den Vater und einmal für die Mutter gefordert. Also 6 Stunden Pflege für Sohnemann. Fragt sich, wann er da noch Zeit zum Leben haben soll. Selbstschutz ist das Wort des Tages. Vor allem, wenn "gefordert" wird.
Elizaam 22.10.2025 | 18:28
Mach doch, aber fast kostenlos und schick ihm deine Adresse. Denn das ist fast unbezahlbar. Und er selbst darf das gar nicht bei eigener EM-Rente. Unter 3 Stunden am Tag darf er arbeiten. So war das doch, oder?
Uweam 23.10.2025 | 08:22
Deine Tipps hier oder in die Luft gespuckt, läuft alles auf das gleiche hinaus.
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