Hallo Tom,
Für Ihre Situation mit den pflegebedürftigen Eltern und der eigenen, eingeschränkten Belastbarkeit gibt es verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten :
- ambulante Pflegehilfe : Sie können einen ambulanten Pflegedienst beauftragen, der die Pflege zu Hause übernimmt. Diese können pflegerische Leistungen, Hilfe im Alltag und auch Nachtpflege umfassen.
- Verhinderungspflege : Sie können stunden-oder tageweise Entlastung durch Pflegekräfte beantragen, wenn Sie selbst nicht mehr pflegen können, zum Beispiel wäre dies eine gute Option für kurzfristige Auszeiten.
- Pflegegeld : Wenn Angehörige zu Hause pflegen, erhalten Sie Pflegegeld als Anerkennung und finanzielle Unterstützung.
- Tages-und Nachtpflege : Teilstationäre Pflegeangebote können ergänzend helfen, zum Beispiel für die Nachtbetreuung.
- Kurzzeitpflege : Diese kann sinnvoll für vorübergehende stationäre Pflege, zum Beispiel zur Entlastung, oder in Krisenzeiten, sein.
- Entlastungsbetrag : Dieser Betrag beträgt im Jahr 2025 131 Euro monatlich und dient auch dazu, zusätzliche Hilfen und Bedarfe zu finanzieren.
Diese Leistungen hängen vom Pflegegrad Ihrer Eltern ab und werden über die Pflegeversicherung bei der zuständigen Krankenkasse beantragt. Eine Beratung bei der Pflegekasse, dem Pflegestützpunkt Ihrer Region oder bei Sozialverbänden wie dem Sozialverband Deutschland (SoVD) oder dem Sozialverband VdK Deutschland e.V. (VdK) ist empfehlenswert, um die passende Unterstützung zu organisieren.
Alle diese Leistungen können entlasten und helfen, die Pflege zu Hause so lange wie möglich zu sichern.
Ergänzend möchten wir noch mitteilen, dass auch Sie selbst, sofern Sie durch die Pflegekasse als Pflegeperson für Ihre Eltern anerkannt sind, Leistungen durch die Pflegekasse erhalten, hierdurch können Sie unter anderem zusätzliche Rentenansprüche erwerben, beziehungsweise Ihre spätere Altersrente aufstocken und auch weitere Unterstützung durch die Pflegekasse erhalten.
Da Sie hier aber anführten, dass Sie durch die Pflege Ihrer Eltern an die eigenen, gesundheitlichen Grenzen stoßen, kommt dies wahrscheinlich in Ihrem Fall eher nicht in Betracht. Aber auch hierzu können Sie sich zum Beispiel in Ihrem regionalen Pflegestützpunkt beraten lassen, oder durch die Pflegekasse Ihrer Eltern.
Mit diesen Ausführungen hoffen wir, Ihnen hier erst einmal weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam