Hallo Auskunft_Danke,
Voraussetzung für die Zahlung von Beiträgen aufgrund Pflege ist u.a., dass die Pflegeperson neben der Pflege maximal 30 Stunden pro Woche arbeitet. Diese Voraussetzung erfüllt nur Ihre Frau.
Insofern wäre es sinnvoll, nur Ihre Frau als pflegende Person zu benennen, damit sie den vollen Pflegebeitrag erhalten kann. Dies ist auch bei der von Ihnen genannten Anzahl der Pflegestunden neben der Berufstätigkeit Ihrer Frau möglich.