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Experten-Antwort

Pflege / Beiträge zur sozialen Sicherung

von Auskunft_Danke11.07.2022 | 17:50
144 Ansichten
7 Antworten

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Hallo, unser Kind hat seit diesem Jahr einen Pflegegrad (3). Die Pflege teilen sich meine Frau (Angestellte 20h/Woche, pflichtversichert), und ich (Beamter in Vollzeit). Wir pflegen unsere Tochter gemeinsam, mal der eine mehr, dann wieder der andere. Insgesamt sind es ca. 60h/Woche. Unter dem Strich ist wohl eine 60/40 Aufteilung zwischen meiner Frau und mir realistisch. Es sind nun allerlei Formalitäten zu erbringen. Unter anderem der "Fragebogen bzgl. Zahlung der Beiträge zur sozialen Sicherung für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen". Die wesentliche Frage ist wohl, wie der Umfang der Pflegetätigkeit angegeben werden soll. Sicherlich gibt es hier eine Spielraum (da die Anteile wie geschrieben wechseln). Was ist bei der Angabe hier zu berücksichtigen, damit keine Nachteile entstehen? Vielen Dank für Ihre Antwort!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Auskunft_Danke,

Voraussetzung für die Zahlung von Beiträgen aufgrund Pflege ist u.a., dass die Pflegeperson neben der Pflege maximal 30 Stunden pro Woche arbeitet. Diese Voraussetzung erfüllt nur Ihre Frau.

Insofern wäre es sinnvoll, nur Ihre Frau als pflegende Person zu benennen, damit sie den vollen Pflegebeitrag erhalten kann. Dies ist auch bei der von Ihnen genannten Anzahl der Pflegestunden neben der Berufstätigkeit Ihrer Frau möglich.

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6 Antworten

Gaskellam 11.07.2022 | 18:28
Hallo, da Sie den Pflegegrad bereits kennen, haben Sie ja schon einen Bescheid und sicherlich auch den Bericht des MD oder MP. Das heißt Sie haben bei der Begutachtung diese Angaben wer pflegt wieviel bereits gemacht. Es wäre besser gewesen sich vor dem Termin zu informieren. Da Sie Vollzeit arbeiten sind Sie über 30 Stunden Arbeitszeit wöchentlich und Sie bekommen keine Entgeltpunkte gut geschrieben. Ihre Frau hätte die Chance auf die vollen 0,4 EP pro Jahr gehabt, aber Sie wollten das ja aufteilen. Ja, das gibt dann nur noch den Bruchteil von 0,4 EP pro Jahr.
Berndam 11.07.2022 | 19:11
In Zukunft sollte daher nur noch Ihre Frau das Kind pflegen und dies auch der Pflegekasse mitgeteilt werden ;)
Abschlägeam 11.07.2022 | 20:36
Vielleicht hilft diese Broschüre weiter, da werden auch die Auswirkungen bei geteilter oder Kombinationspflege etc. dargestellt. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/… Weitere Hilfreiche Informationen finden Sie auch hier: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/publikatione… Recherchieren Sie auch unter den Stichworten 'Verhinderungs- bzw. Kurzzeitpflege', das gibt dann zwar keine Beiträge zur Rente, ist aber noch mal ein 'Extra-Topf', da können dann Stunden reingeschoben werden z.B. um Ihre Frau zu entlasten.
Auskunft_Dankeam 11.07.2022 | 20:12
Zitat von Gaskell anzeigenausblenden
Hallo Bernd, danke für Deine Einschätzung. Das mit dem Informieren ist so eine Sache, es ist ein sehr vielschichtiges Themengebiet. Wir haben einen Pflegegrad und in dem Gutachten (ich habe noch einmal nachgeschaut) des MD sind als Wochenstunden hinterlegt für meine Frau 50h und für mich 20h Pflege. Als Pflegetage sind bei uns beiden 7 hinterlegt. Das wird als "derzeit" körperbezogene Pflegemaßnahmen überschrieben, könnte also noch geändert werden (es findet eine Nachbegutachtung statt). Was würdest Du empfehlen zu tun? Der Tip in einer anderen Antwort, ALLE Pflegeleistungen meiner Frau zuzusprechen, scheitert an dem Gesamtumfang der Pflege, die sich mit 20 Arbeitsstunden / Woche nicht vereinbaren lässt. VG
Auskunft_Bitteam 11.07.2022 | 20:49
Zitat von Auskunft_Danke anzeigenausblenden
Der Tip in einer anderen Antwort, ALLE Pflegeleistungen meiner Frau zuzusprechen, scheitert an dem Gesamtumfang der Pflege, die sich mit 20 Arbeitsstunden / Woche nicht vereinbaren lässt. [...]
Doch das funktioniert einwandfrei. Sie dürfen ihre Pflegeleistung nicht als Arbeitszeit verstehen, sondern eher als private Dienstleistung zu der sie sittlich verpflichtet sind. Wenn ihre Frau also 20 h pro Woche arbeitet, dann kann sie ohne Probleme 7 * 10 h pflegen. Die Zeiten werden nicht addiert. Also einfach die Pflege komplett auf die Frau übertragen. Sie können ja trotzdem mithelfen.
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