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Experten-Antwort

Pflege eines Angehörigen und Rentengutschrift

von Polarschnee04.01.2013 | 17:26
8270 Ansichten
13 Antworten
Sehr geehrte Forenmitglieder, bei meiner Mutter die ich pflege wurde eine erhebliche Pflegebedürftigkeit der Stufe 1 mit einem Zeitaufwand von täglich 48 Minuten festgestellt. Ich selbst arbeite z. Zt. nicht. Reicht dies aus, um eine Rentenerhöhung zu erlangen?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 06.01.2013 | 22:00

Sehr geehrte-/r Frau Herr Polarschnee,

Beiträge wegen Pflege werden dem Rentenkonto gutgeschrieben, wenn die Pflegeperson einen Pflegebedürftigen nicht erwerbsmäßig wenigstens 14 Stunden wöchentlich in seiner häuslichen Umgebung pflegt. Der zeitliche Umfang der notwendigen Pflegeleistung wird vom medizinischen Dienst der Krankenkasse festgelegt. Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung werden nicht automatisch, sondern nur auf Antrag gezahlt! Den Antrag stellt der Pflegebedürftige (nicht die Pflegeperson!) bei seiner Pflegekasse. Daher empfiehlt es sich, bezüglich des Erreichens des Mindestpflegeumfangs, mit der zuständigen Pflegekasse Rücksprache zu halten.

12 Antworten

Echterdiekam 04.01.2013 | 18:35
Nein.
Polarschneeam 04.01.2013 | 18:46
und warum nicht
Haseam 04.01.2013 | 18:46
Die während der Pflege neu erworbenen Rentenansprüche bzw. Rentenpunkte werden mit der Zurechnungszeit die iSie bei der Zuerkennung ihrer EM-Rente bis zum 60. Lebensjahr erhalten hat, zum Zeitpunkt der Umstellung der EM-Rente auf die Altersrente dann verrechnet. Wenn die neu - also durch die Pfegezeit - erworbenen Rentenpunkte dann niedriger sind als die der Zurechnungszeit ( was meistens der Fall ist ) wird sich die Alterrente nicht erhöhen. Bei Pflegestufe I ist dies regelmässig so der Fall. Eigentlich nur bei Pflegestufe III und wirklich jangjähriger Pflege - ca. 10 Jahre und länger - könnte sich die spätere Altersrente erhöhen. Aber das muss immer dann im Einzelfall berechnet werden und kann nicht pauschal gesagt werden. Fazit : Je niedriger die Pflegestufe, je kürzer die Pflegezeit und je höher die Zurechnungszeit ist , umso unwahrscheinlicher ist eine spätere Erhöhung der Altersrente.
Polarschneeam 04.01.2013 | 19:06
Sorry. Vielleicht verstehe ich Sie falsch, oder ich habe mich mißverständlich ausgedrückt. Meine Mutter ist 97, niemand von uns hatte eine EM Rente. Ich hätte gerne für meine Pflege eine Anrechnung auf meine spätere Rente.
zeldaam 04.01.2013 | 19:40
Hallo "Polarschnee", Rentenversicherungsbeiträge werden durch die Pflegekasse erst gezahlt, wenn Sie Ihre Mutter mindestens 14 Stunden in der Woche pflegen. (vgl. § 3 Satz 1 Nr. 1 a und § 166 Absatz 2 SGB VI). Das Sie diese Mindestpflegezeit in der Woche nicht erreichen, wird die Pflege nicht bei der Rentenberechnung berücksichtigt. Allerdings bitte ich Ihre Angabe "48 Minuten täglich" zu überprüfen. Die Pflegestufe 1 erfordert einen Pflegeaufwand von mindestens 90 Minuten täglich, davon 45 Minuten Grundpflege (§ 15 Absatz 3 SGB IX). MfG zelda
Haseam 04.01.2013 | 19:12
Entschudligung. Ja klar, wenn Sie keine EM-Rente bekommen wird natürlich auch nichts verrechnet. Dann werden ihnen die durch die Pflege erworbenen Rentenpunkte natürlich 1zu1 später bei ihrer Altersrente angerechnet und erhöhen entsprechend ihre Altersrente.
Polarschneeam 04.01.2013 | 19:53
Danke! Reichen denn meine 48 Minuten täglich dafür aus?
Haseam 04.01.2013 | 19:38
1 Jahr Pflege in Stufe I ergab im Jahre 2010 z.b. 6,95€ ( West ) und 6,22€ ( Ost ) Rentenerhöhung pro Monat. Sie sehen also die Welt ist das nicht. Wenn hier nicht viele Pflegejahre zusammenkommen ist die Rentenerhöhung doch eher mickrig. Ihre Mutter ist aber schon 97.... Bei Stufe III gibts es schon 20,85€/18,67€. http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblo…
Polarschneeam 04.01.2013 | 20:02
Der MDK hat die 48 Minuten für Körperpflege, Ernährung und Mobilität ermittelt.
Polarschneeam 04.01.2013 | 20:00
Sorry für die erneute Frage ob die 48 Minuten ausreichen. Wie wird gerechnet? mal 5 oder mal 7 Tagen die Woche?
Haseam 04.01.2013 | 20:15
7 Tage wird gerechnet. 90 Minuten ,also 1,5 Stunden pro Tag haben Sie ja alleine schon dadurch, das die Pflegestufe I bewilligt wurde. Um diese überhaupt zu erhalten müssen mind. 46 Minuten pro Tag alleine auf die sog. Grundpflege entfallen. Bei ihnen hat man da 48 Minuten errechnet. Soweit so gut - aber nicht genug für die Anrechnung wegen der Rente. 7 x 90 Min. / 1,5 Std. ergibt 10,5 Stunden pro Woche. Da fehlen noch 3,5 Stunden um auf die geforderten 14 Stunden pro Woche zu kommen. Wenn im Pflegutachten also nicht diese 14 Wcochenstunden/ 2 Stunden pro Tag ( Grundpflege und andere Pflege ) ermittelt wurden wird das mit der Anerkennung zur Rente leider nichts.
KSCam 05.01.2013 | 13:41
14 Stunden sind täglich 2 Stunden - wenn täglich 2 Stunden gepflegt wird, ist die Frage nach 5 oder 7 Tagewoche eigentlich überflüssig. Bei beiden Varianten werden "nie im Leben" 14 Stunden erreicht.
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