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*hüstel ...Sie haben Recht :-) Wie aber auch: > Ab Einführung der Pflegeversicherung werden für die Bekannte Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt. (...) dass diese Pflichtbeiträge aus Pflegetätigkeit schon regelmäßig ins Rentenkonto gemeldet werden, sodass dafür keine weitere Initiative zu starten ist ;-) Ein Blick ins Rentenkonto von der Bekannten kann trotzdem nicht schaden, um die bis zuletzt 2018 erfassten Versicherungszeiten (ist die Pflegetätigkeit komplett bis dahin wirklich drin) abzugleichen. Rentenauskunft hier anfordern: https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/ und in 1 Woche herrscht Klarheit. Gruß w.Hallo Angela, ...dann ggf. weüber das 18. Lbj. des Kindes hinaus ...also die Pflegetätigkeit, nicht die rentenrechtliche Erziehungszeit bis 18, die 2018 'ausgelaufen' ist. ... Gruß w.ich glaube W°olfgang meint 2008, aber das ändert nichts an dem sonstigen Inhalt :-)
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