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Pflege + Erziehungsrente + Einkommen

von melli20.05.2010 | 09:08
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2 Antworten

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Hallo, wie wirkt sich das Zusammentreffen von nicht erwerbsmäßiger Pflegetätigkeit (Pflegestufe I) mit Einkommen (ca. 550,00 € brutto) und einer Witwen-wahlweise Erziehungsrente aus? Die Hinterbliebene erzieht ein minderjähriges Kind des verstorbenen Versicherten und pflegt die eigene Mutter. Nun soll die Pflegetätigkeit bei der Krankenkasse geltend gemacht werden. Über den Antrag auf Witwenrente ist noch nicht entschieden. Eventuell könnte auch ein Rentensplitting mit Erziehungsrente in Frage kommen. Halbwaisenrente ist bereits bewilligt.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Melli,

das Pflegegeld ist kein anzurechnendes Einkommen, soweit die Grenzen der jeweiligen Pflegestufe (§ 37 SGB XI) eingehalten werden. Der aktuelle Freibetrag für die Einkommensanrechnung beträgt 26,4 X 27,20 € = 718,08 €. Aufgrund der Erziehung eines waisenrentenberechtigten Kindes erhöht sich dieser um 5,6 X 27,20 € = 152,32 €. Damit errechnet sich ein Freibetrag in Höhe von 870,40 €. Dieser findet sowohl bei der Erziehungsrente alsauch bei der Witwenrente Anwendung.

1 Antworten

Feliam 20.05.2010 | 09:54
Die Anrechnungsvorschriften von Einkommen auf eine Witwen- oder Erziehungsrente sind dieselben. Das Pflegegeld wird ohnehin nicht als Einkommen berücksichtigt. Daher liegt die Überlegung hier allein auf der jeweiligen Höhe der Witwen- oder Erziehungsrente und der Tatsache, dass eine Erziehungsrente nur bis zum 18. Lebensjahr des Kindes gezahlt wird, die Witwenrente ggf. für immer.
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