Hallo Melli,
das Pflegegeld ist kein anzurechnendes Einkommen, soweit die Grenzen der jeweiligen Pflegestufe (§ 37 SGB XI) eingehalten werden. Der aktuelle Freibetrag für die Einkommensanrechnung beträgt 26,4 X 27,20 € = 718,08 €. Aufgrund der Erziehung eines waisenrentenberechtigten Kindes erhöht sich dieser um 5,6 X 27,20 € = 152,32 €. Damit errechnet sich ein Freibetrag in Höhe von 870,40 €. Dieser findet sowohl bei der Erziehungsrente alsauch bei der Witwenrente Anwendung.