Hallo Marion,
Fragen zum Krankengeld klären Sie bitte mit Ihrer zuständigen Krankenkasse.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Das beantwortet Ihnen die Krankenkasse und nicht die Rentenversicherung.
Die Krankenkasse kann sie auffordern eine REHA zu beantragen.
Wäre zu bedenken, dass Sie mit dem Antrag auf Pflegestufe die Kasse nahezu offenkundig auf den Gedanken bringen, dass auch EM vorliegen könnte.
Wenn Sie das höhere KG bis zur Höchstdauer ausreizen wollen, sollten Sie vielleicht mit dem Pflegeantrag noch warten - nur so ein Gedanke am Rande.
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