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Experten-Antwort

Pflege und Krankengeld

von Marion 13.10.2024 | 14:41
625 Ansichten
9 Antworten
Ich bin seit 6 Monaten wegen Depressionen und Angststörungen krankgeschrieben und beziehe krankengeld. Jetzt hatte ich vor kurzem einen Schlaganfall und möchte Pflegestufe beantragen. Bekomme weiterhin krankengeld. Meine Frage: ist das möglich und kann die Krankenkasse nich dann zwingen eine EU Rente zu beantragen?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 14.10.2024 | 10:19

Hallo Marion,

 

Fragen zum Krankengeld klären Sie bitte mit Ihrer zuständigen Krankenkasse.

 

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

 

 

 

8 Antworten

Mondkindam 13.10.2024 | 14:44
Das beantwortet Ihnen die Krankenkasse und nicht die Rentenversicherung.
Marion am 13.10.2024 | 14:46
Mondkind schrieb

Das beantwortet Ihnen die Krankenkasse und nicht die Rentenversicherung.

Ok, danke. Das wusste ich nicht.
santanderam 13.10.2024 | 14:55
Die Krankenkasse kann sie auffordern eine REHA zu beantragen.
Marionam 13.10.2024 | 15:00
santander schrieb

Die Krankenkasse kann sie auffordern eine REHA zu beantragen.

Ja, ich weiß. Bin allerdings lt. Meiner Ärztin und Therapeutin z. Zt. Nicht reha-fähig. Bis jetzt hat die Krankenkasse mich auch noch nicht aufgefordert.
EM-Rente ist nicht das Schlechteste bei dauerhafter Erkrankungam 13.10.2024 | 15:01
Die Krankenkasse kann Sie bei längerer Krankheit jederzeit auffordern, eine Reha zu beantragen nach §51, SGB V und Ihr Dispositionsrecht einschränken, aber nicht zwingen, eine Erwerbsminderungs-Rente zu beantragen. Das hängt nicht mit der Beantragung eines Pflegegrades zusammen. Sollte die DRV dann Ihren Reha-Antrag in einen EM-Rentenantrag umwandeln und eine EM-Rente gewähren, können Sie das nicht ohne Zustimmung Ihrer Krankenkasse ablehnen. Ansonsten wird das Krankengeld eingestellt werden. Wenn man allerdings dauerhaft nicht mehr arbeiten kann, ist eine EM-Rente finanziell meist die beste Lösung.
KSCam 13.10.2024 | 18:00
Wäre zu bedenken, dass Sie mit dem Antrag auf Pflegestufe die Kasse nahezu offenkundig auf den Gedanken bringen, dass auch EM vorliegen könnte. Wenn Sie das höhere KG bis zur Höchstdauer ausreizen wollen, sollten Sie vielleicht mit dem Pflegeantrag noch warten - nur so ein Gedanke am Rande.
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