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Pflege und Rentenbeiträge

von Helfender16.04.2010 | 09:42
1176 Ansichten
4 Antworten

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Hallo, meine Schwägerin, 50 Jahre alt, hat ihren Mann über viele Jahre zuhause gepflegt. Er hat dabei sämtl. Pflegestufen bis zuletzt 3 durchlaufen. Im Dezember letzten Jahres ist er verstorben. Meine Frage, ob für die langjährige Pflege Beiträge von der Pflegekasse gezahlt wurden, kann mir meine Schwägerin nicht beantworten. Wie gehe ich nun vor? Aktuelle Rentenauskunft anfordern und überprüfen. Sollte sich dabei herausstellen, daß keine Beiträge gezahlt wurden, können diese dann nachgefordert werden? Danke für die Auskünfte.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Helfender,

im ersten Schritt ist es tatsächlich ratsam, die Beitragszahlung anhand des Versicherungsverlaufs zu überprüfen. Sollten keine Beiträge gezahlt worden sein, sollten Sie (bzw. Ihre Schwägerin) sich direkt an die zuständige Pflegekasse (die das Pflegegeld gezahlt hat) wenden und dort um Klärung bitten.

Bei Streitigkeiten zur Frage der Versicherungspflicht ist von der Pflegekasse der zuständige Rentenversicherungsträger zur Entscheidung einzuschalten. Wenn in der Zeit der Pflegetätigkeit Versicherungspflicht bestanden hat, können die Beiträge regelmäßig für 4 Kalenderjahre (reguläre Verjährungsfrist) rückwirkend gefordert werden. Wurden die Beiträge vorsätzlich vorenthalten greift die 30-jährige Verjährungsfrist.

3 Antworten

Skatrentneram 16.04.2010 | 10:08
Eine nachfrage bei der zuständigen Pflegekasse wäre in diesem Fall auch schon hilfreich. Aber Sie können sich natürlich einen aktuellen Versicherungsverlauf anfordern und dort nachschauen ob Beiträge entrichtet wurden. Falls keine Beiträge entrichtet wurden würde ich nochmal an die Pflegekasse den entsprechenden Antrag stellen und um Nachzahlung im Rahmen der Verjährung stellen.
bettieleinam 16.04.2010 | 11:09
Ich musste in 2004 einen Rechtsanwalt einschalten wegen der nötigen Akteneinsicht bei der Pflegekasse, um nachträglich an meine Rentenversicherungszeit für Pflege zu gelangen. Der hat dann dafür gesorgt, dass ich nachträglich die Beiträge auf meinem Rentenkonto gutgeschrieben bekam. Mir war es auch erst nach dem Tod meiner Mutter aufgefallen, als ich mal wegen einer Rentenauskunft nachfragte. Also unbedingt drum kümmern. Freundliche Grüsse Elisabeth
Helfenderam 16.04.2010 | 19:48
Hallo, danke für die hilfreichen Antworten und allen ein schönes Wochenende.
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