Hallo Joachim Wittenberg,
falls Sie die Regelaltersgrenze bereits erreicht haben, müssten Sie eine Teilrente (99 Prozent) beantragen, damit die Pflegekasse für Sie Rentenbeiträge zahlt.
Die Altersrente erhöht sich dann durch die von der Pflegekasse gezahlten Beiträge jeweils zum 1. Juli des Folgejahres. Ist die Pflegetätigkeit zu Ende, kann jederzeit wieder eine Vollrente bezogen werden.
Falls Sie auch eine betriebliche Altersvorsorge haben, erfragen Sie bitte mögliche Auswirkungen einer Teilrente bei der Versorgungseinrichtung.