Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Pflege von Ehemann im Selbstauskunftbogen der Reha angeben.

von Leander22.05.2025 | 11:58
170 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo Forum Ich bin 60 Jahre alt, selbst schwerbehindert und pflege seit Jahren meinen Mann ( mit Pflegegrad 3 ) Zusätzlich arbeite ich noch 40 Stunden. Ich wollte, da ich nun selbst krank geworden bin, Stunden reduzieren. Dies wollte der Arbeitgeber aber nicht mitmachen. Erst als ich einen Hörsturz bekam mit anschließender Taubheit und ein Magengeschwür aufgegangen ist und ich im Krankenhaus gelandet bin, sagte mir mein Hausarzt, ich solle EM Rente beantragen. Er meinte es wäre alles viel zu viel und es solle meine noch "Restgesundheit" erhalten werden. Kurzum, hat die Ärztin mit mir einen Antrag auf Reha ausgefüllt, dort angekreuzt das ich nicht mehr arbeiten könne und auch der Selbstauskunftsbogen wurde ausgefüllt. Ich habe nun, nach dem ich den Antrag weggeschickt habe, erhebliche Zweifel, ob das so sinnig war dort reinzuschreiben das man überlastet ist. Ich habe Angst, das das ganze in eine Richtung geht, die nicht gewollt ist in Form von:" Dafür gibt es keine EM Rente, Tun Sie Ihren Mann doch einfach in ein Heim, oder suchen sie sich einfach einen anderen, leichteren Job. Die Reha ist genehmigt für August, ich habe aber Angst dort hinzugehen sodass nach der Reha, also im Arztbericht der Reha, alles noch schlechter aussieht für mich ( beruflich- Jobverlust durch die Reha- wie auch mit der Pflegesituation- Mann ins ein Heim ) aussehen könnte. Ich habe einfach Angst das das alles was die Ärztin sagte, einfach für die Rente nicht reicht. Daher meine Frage:" Kann man die Reha noch stornieren? Wenn ja, und mit welcher Begründung könnte man das schreiben ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Leander,

 

da Sie für Ihre Situation sehr spezieller Fragen haben, bei denen Sie hier im Forum zum Teil auch persönliche Sachverhalte preisgeben, kann es Sinn machen, diese Bedenken in einem Beratungsgespräch in einer unserer Auskunfts- und Beratungsstellen zu klären und ggf. auch auszuräumen.

Angebote in der Region | Deutsche Rentenversicherung

 

Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit, den Reha-Antrag zurückzuziehen. Falls Sie sich derzeit im Leistungsbezug eines anderen Sozialleistungsträgers (z. B. Krankenkasse, Bundesagentur für Arbeit) befinden, sollten Sie im Vorfeld mögliche Auswirkungen klären.

 

Eine Reha-Maßnahme verfolgt grundsätzlich den Zweck, Ihre Gesundheitssituation zu stabilisieren, einer Verschlechterung zu verhindern oder sogar zu verbessern. Sollte dies in der Reha nicht möglich sein, wird dort direkt von sozialmedizinischer Seite aus Ihre Arbeitsfähigkeit eingeschätzt werden. Wenn in der Rehaklinik festgestellt wird, dass Sie nur noch weniger als 6 Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt (teilweise Erwerbsminderung) oder sogar nur noch weniger als 3 Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt (volle Erwerbsminderung) arbeiten können, wird dies im Reha-Entlassungsbericht festgehalten. Die Klinik stellt diesen Bericht auch dem Rentenversicherungsträger zur Verfügung. Bei einer solchen Einschätzung einer verminderten Erwerbsfähigkeit informieren wir Sie im Anschluss, dass Sie nun die Rente wegen vermindertet Erwerbsfähigkeit formell beantragen können. Wenn sie diese Rente in Anspruch nehmen möchten ist eine formelle Antragstellung nötig, um der versicherungsrechtlichen Teil ihrer Rente wegen Erwerbsminderung bearbeiten zu können.

 

Wenn Sie nicht in Reha gehen und gleich einen Antrag auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit stellen, kann es dennoch sein, dass wir Sie erst eine Reha-Maßnahme durchführen müssen, weil hierdurch Ihre Erwerbsminderung ggf. abgewendet, Ihre Erwerbsfähigkeit stabilisiert oder verbessert werden könnte.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Frau Zam 22.05.2025 | 12:06
Hallo Leander, auch wenn meine Antwort Ihnen nicht wirklich weiter helfen wird, bedenken Sie bitte, dass ein weiter so wie bisher nicht der richtige Weg sein kann. Ihr Körper schreit ja förmlich nach Hilfe in Form von Magengeschwür und Hörsturz. Wem ist denn letztendlich geholfen, wenn Sie auf die Reha verzichten? Nehmen Sie die gebotene Hilfe doch an, um selber erst einmal wieder gesund zu werden. Alles Gute für Sie.
Fliederam 22.05.2025 | 12:18
Die DRV wird Ihnen niemals vorschreiben, Ihren man in ein Pflegeheim zu geben. Wie bereits Frau Z, würde ich auch sagen: nutzen Sie die Reha, um auf der einen Seite zu Kräften zu kommen und auf der anderen Seite, eine sozialmedizinische Einschätzung Ihrer Gesundheit zu bekommen, die dann unter Umständen zur EM-Rente führen kann. Wenn dort festgestellt würde, dass Sie "nur" teilweise erwerbsgemindert sind und Ihr Arbeitgeber kann/will Ihnen keinen Teilzeitarbeitsplatz geben, könnte es auch noch zur Bewilligung einer Arbeitsmarktrente kommen. Aufgrund der Reha werden Sie Ihren Job nicht verlieren, selbst wenn durch die Rehaklinik eingeschätzt wird, dass Sie teil- oder voll erwerbsgemindert sind, wird Ihnen bspw. das Arbeiten nicht verboten. Sie können immer entgegen der ärztlichen Empfehlung "zu Lasten Ihrer Gesundheit" arbeiten. Nutzen Sie diese Chance!
Mutam 22.05.2025 | 13:07
Auch ich möchte Ihnen Mut zusprechen. Ich kenne die Seite der Arbeitnehmerin, die Seite der Pflegenden, die Seite der Rehabilitandin. Nutzen Sie die Reha für sich - und auch zum Austausch. Das Wort Rehabiliation steht ja für "Wiederherstellung", Sie können sich und ihrem Körper in dieser Zeit was Gutes tun. Im stressigen Alltag mangelt es immer an Zeit, an sich selbst denkt Frau oft zuletzt. Und was eine evtl. EM-Rente (wann auch immer) anbetrifft, so hat die DRV den Grundatz "Reha vor Rente". Da kann es Ihnen auch bei einer Antragstellung "nur" auf EM-Rente ebenso passieren, dass sie zur Reha sollen. Was auch immer abschließend im Bericht steht: die Entscheidung liegt bei Ihnen , sie werden zu nix gezwungen. Nebenbei: mit 60 einen neuen, leichteren Job zu finden ( und im besten Fall bis zur Altersrente zu behalten) dürfte auch nicht so problemlos sein, erst recht, wenn es um faire Arbeitsbedingungen geht.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026