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Pflegebeiträge

von Pflegerin20.09.2007 | 18:43
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7 Antworten

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Da ich einen Angehörigen pflege habe ich bei der Krankenkasse Pflegebeiträge beantragt. Wie kann ich nachvollziehen ob diese richtig in meine Rente gezahlt werden? Ich habe von der AOK eine Broschüre bekommen. Dort wird bei Pflegestufe 2 zwischen mind. 14h und mind. 21h unterschieden. Dabei wurde mir gesagt, dass bei Pflegestufe 2 sowieso mind. 21h Pflege in der Woche erforderlich sind. Kennt sich da jemand aus?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Wir verweisen auf den Beitrag von B2. Die Höhe der Beitragszahlung richtet sich nach der von der Pflegekasse festgestellten Pflegestufe und dem jeweiligen Pflegeaufwand.

Sofern der Pflegeaufwand bei Pflegestufe 2 mind. 14 Stunden wöchentlich beträgt, würden zur Zeit 9,31 Euro an monatlicher Rentenanwartschaft für ein Jahr Pflege begründet werden. Bei einem Pflegeaufwand von mind. 21 Stunden wöchentlich würden 13,97 Euro begründet.

6 Antworten

Falsches Forumam 20.09.2007 | 21:21
Dies ist ein Forum der deutschen RENTENversicherung.
B2am 21.09.2007 | 07:46
Da es Ihnen um die Höhe Ihrer Rentenversicherungsbeiträge auf Grund Ihrer Pflegetätigigkeit geht sind Sie hier durchaus im richtigen Forum. Nach § 3 Nr. 1a SGB VI sind Sie versicherungspflichtig in der Rentenversicherung wenn Sie einen Pflegebedürftigen nicht erwerbsmäßig mindestens 14 Stunden in der Woche pflegen. Die Beiträge sind dann nach § 170 Abs. 1 Nr. 6 SGB VI von der Pflegekasse zu tragen. Die Höhe dieser Beiträge ergibt sich dann aus § 166 SGB VI. Hier kommt es dann auf die Einstufen des zu pflegenden als pflegebedürftig, schwerpflegebedürftig oder schwerstpflegebedürftig und auf die Dauer der wöchentlichen Pflege (mind. 14, 21 oder 28 Stunden an). Soweit ich weis entspricht Pflegestufe 2 dem Begriff schwerpflegebedürftig. Bei mind. 14 Stunden Pflege in der Woche würden Ihnen dann Beiträge aus 35,5555% der Bezugsgröße gutgeschrieben (bei mind. 21 Wochenstunden wären es 53,3333%).
Selina IIam 21.09.2007 | 10:43
Fordern Sie doch einfach zu Beginn des nächsten Jahres einen Versicherungsverlauf an. Dann können Sie sehen ob die Pflegeversicherungsbeiträge richtig in Ihrem Konto gespeichert sind.
Richtiges Forumam 21.09.2007 | 13:39
Ihre permanenten Hinweise auf dieses angeblich "falsche" Forum nützen wirklich Niemandem ! Halten Sie sich am Besten ganz zurück wenn Sie keine Antwort wissen. Im Übrigen sind hier schon häufiger Fragen beantwortet worden, die eigentlich gar nicht in dieses Forum gehörten. Was soll das also ? Wollen Sie sich hier wichtig machen ?
bekissam 21.09.2007 | 17:28
Die Entrichtung der Pflichtbeiträge wegen Pflege eines Angehörigen wird jeweils jährlich durch die Pflegekasse im Rahmen einer Jahresbescheinigung über das der Rentenversicherung gemeldete rentenversicherungspflichtige Bruttoentgelt bestätigt. Diese Jahresbescheinigung gilt als Nachweis, genau wie die Jahresbescheinigung des Arbeitgebers bei einem Beschäftigungsverhältnis. Einen Versicherungsverlauf muß man dafür nicht jedes Jahr beim Rentenversicherungsträger besonders anfordern.
***am 21.09.2007 | 17:42
Das läßt sich alles ganz prima nachlesen in der Broschüre unter http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_15182/SharedDocs/de…
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