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Pflegebeiträge - Rentenanspruch bei Beamten

von Xxx20.10.2019 | 10:53
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo Expertenteam, ich habe folgende Frage: Pflegebeiträge werden durch die Pflegekassen entrichtet, wenn die Pflegeperson weniger als 30 Stunden beschäftigt ist. Die Pflegeperson ist als Beamtin (Bayer. Beamtenrecht, 54 Jahre) noch in Vollzeit beschäftigt. Wenn nun diese Person in Teilzeit mit weniger als 30 Stunden wechselt, werden dann Beiträge zur Rentenversicherung entrichtet? Erhält Sie dann einen Rentenanspruch, wenn die 60 Monate Wartezeit erfüllt wird? Wird diese Rente dann auf die Beamtenpension angerechnet oder die Pension auf die Rente; auch wenn es sich um reine Pflegebeiträge handelt? Kann es aus dieser Rente einen Anspruch auf Beitragszuschuss zur Krankenversicherung geben? Gibt es bereits Überlegungen in der Politik, Pflegebeiträge bei Anrechnung Rente/Pension außen vor zu lassen. Was kann der Pflegeperson geraten werden?

4 Antworten

W°lfgangam 21.10.2019 | 22:08
> Pflegebeiträge werden durch die Pflegekassen entrichtet, wenn die Pflegeperson weniger als 30 Stunden beschäftigt ist. Hallo Xxx, fast richtig, ganz richtig: Beschäftigung max. 30 Wochen-Std. Sofern mehr als Pflegegrad 1 festgestellt worden ist und erst dann Pflichtbeiträge für Pflegetätigkeit fließen. > Die Pflegeperson ist als Beamtin (Bayer. Beamtenrecht, 54 Jahre) noch in Vollzeit beschäftigt. Wenn nun diese Person in Teilzeit mit weniger als 30 Stunden wechselt, werden dann Beiträge zur Rentenversicherung entrichtet? Ja. > Erhält Sie dann einen Rentenanspruch, wenn die 60 Monate Wartezeit erfüllt wird? Ja. > Wird diese Rente dann auf die Beamtenpension angerechnet (...) Ja, sofern der max. Versorgungssatz bei der Pension erreicht ist. ...Bei 'Verzicht' auf DRV-Zeiten in der Pension sieht es wieder anders aus - der Dienstherr klärt darüber auf, was hier möglich ist/mit welchen Auswirkungen auf die Pension. > oder die Pension auf die Rente; Nein, so rum nicht – die DRV interessiert bei einer Altersrente andere Versorgungen grundsätzlich nicht. > auch wenn es sich um reine Pflegebeiträge handelt? Pflegebeiträge sind aus DRV-Sicht auch nur 'normale' Pflichtbeiträge, wie sie aus einer versicherungspflichtigen Beschäftigung, aus Lohnersatzleistungen, aus Kindererziehungszeiten entstehen. > Kann es aus dieser Rente einen Anspruch auf Beitragszuschuss zur Krankenversicherung geben? Natürlich. Sofern keine kostenfreie (P)KV besteht. >Gibt es bereits Überlegungen in der Politik, Pflegebeiträge bei Anrechnung Rente/Pension außen vor zu lassen. Warum sollte es so sein, wenn damit/Pflegeversicherung überhaupt/zusätzlich Rentenansprüche aufgebaut/erweitert werden können? Nur, weil das 'Völkchen' der Beamten damit rudimentär aus zusätzlichen Leistungen ausgeklammert werden kann (hey, hier geht es um Pflegebeiträge für die Rente ...Versorgungsansprüche/gleichwertige Zeiten dafür fordert man von seinem Dienstherrn an/den dazu zuständigen Organisationen an, die nicht dem Gedanken der gesetzlichen Sozialversicherung für Alle angehören ;-)) > Was kann der Pflegeperson geraten werden? Will sie nach humanitärem Gewissen handeln/möglicher Geldvorteil *scheißegal, interessiert sie das alles überhaupt nicht – und nimmt die aktuelle Rechtslage für alle Versorgungsleistungen, wie es ist. Ist sie damit nicht einverstanden (Status Quo), geht sie in die Klage. Gruß w.
Kaiseram 22.10.2019 | 05:43
Wieder mal ein Beispiel dafür, dass ein langer Text von W°lfgang nicht mehr Aussagekraft hat, als z.B. eine kurze aber prägnante Antwort, hier von @ DRV!
Doppeltam 22.10.2019 | 05:36
Hallo W°lfgang. Dieser Thread wurde nur kopiert und weiter unten schon beantwortet (siehe Uhrzeit).
W°lfgangam 22.10.2019 | 21:39
Hallo Doppel, ...wie kommen Sie darauf, das ich irgendwo 'unten' zuerst lesen/kommentieren würde/müsste? ;-) Gruß w. PS: 'unten' ist ja wohl unterirdisch, statt simple einen Link auf den Beitrag 'da unten' zu setzten ...
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