Die von der DRV meinte, es sei alles korrekt, da hatte ich gestern angerufen.
Jedenfalls am Telefon hat man mir gesagt, es sei kein minijob.
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Das es kein Minijob ist, würde ich mir schriftlich von der DRV bestätigen lassen.[/quote]
nicht nötig, ist in §96a SGB VI geregelt
siehe unter 3.1.7 'Pflegetätigkeit' in den GRA (Gemeinsame Rechtliche Anweisungen) zu diesem §
https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRecht/01_GRA_SGB/06_SGB_VI/pp_0076_100/gra_sgb006_p_0096a.html#doc1574470bodyText12
Das Pflegegeld steht dem Pflegebedürftigen zu und der kann damit machen was er will. Alles Gerry geben oder für eine eigene Reise ansparen, egal. Ist KEIN Einkommen, das bei Gerry als Hinzuverdienst berücksichtigt werden kann, wenn der an Gerry bezahlte Betrag nicht höher als in diesem Fall 316,00 EUR ist (Pflegegrad 2).
Und wie Stammuser 'W°lfgang' mir gerade vor ca. drei Wochen um die Ohren hauend mitgeteilt hat (weil ich zum gleichen Thema jemanden riet, dies der DRV mitzuteilen wie jede andere Beschäftigung auch), muss diese Pflegetätigkeit noch nicht einmal der eigenen zuständigen DRV gemeldet werden (macht nur unnötig Arbeit und hält also die Mitarbeiter von wichtigeren Vorgängen ab - so seine Meinung und wohl auch in bereits mehr als 100 Beiträgen hier im Forum so bestätigt).
Und die Daten, die die Pflegekasse benötigt, damit für Gerry Beiträge zur Rentenversicherung (und auch zur Unfallversicherung) bezahlt werden, hat er ja bereits dort angegeben.
Diese Beitragszahlungen sind übrigens unabhängig davon, ob Gerry tatsächlich einen Teil des Pflegegeldbetrages erhält, er muss nur mindestens 10 h verteilt auf mindestens 2 Tage/Woche an 'Pflegeleistung' erbringen. Und wie er selbst bestätigt hat, sind seine Tätigkeiten eher auf 5-7 Tage verteilt, weil er fünf Stunden am Stück gar nicht schafft.
Ob die Pflege mit den Leistungen der Tochter und von Gerry im Sinn der Pflegekasse tatsächlich für den Pflegebedürftigen ausreichend und hilfreich erfüllt wird, wird regelmäßig von der Pflegekasse geprüft.
Alle Leistungen, Voraussetzungen und Pflichten hat das Bundesministerium für Gesundheit in einer Informationsbroschüre zusammengefasst:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/5_Publikationen/Pflege/Broschueren/PSG_Alle_Leistungen.pdf
Und wer bei freiwilligen Spaziergängen mit einem (pflegebedürftigen) Nachbarn, gelegentliches gemeinsames Kaffeetrinken oder Mensch-Ärgere-Dich-Nicht-spielen gleich eine 'Schwarzarbeit' vermutet, die eigentlich ein 'Minijob' wäre... darf sich gern auch hier noch zusätzlich informieren
https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/nachbarschaftshilfe_idesk_PI42323_HI2703807.html
Also, Gerry, dann machen Sie einfach so weiter und ich drücke Ihnen die Daumen, dass dann die (durch die Beitragszahlungen der Pflegekasse vielleicht noch etwas erhöhte) Altersrente auch tatsächlich von Ihnen persönlich 'verbraten' werden kann. Alles Gute!!