Hallo Norbert,
Pflegegeld, welches Sie als pflegebedürftige Person von der Pflegekasse erhalten, ist KEIN Hinzuverdienst. Weder bei einer Erwerbsminderungsrente, noch bei einer Altersrente.
Somit steht die geld- und stundenmäßig zulässige Hinzuverdienstmöglichkeit auch bei eigenem Pflegegeldbezug voll zur Verfügung.